Ja. Ein Fahrrad gehört zur Grundausstattung eines Kindes - je nachdem ist es halt nur ein bescheidenes oder gebrauchtes. Zum Unterhalt des Kindes gehört alles, was für seine Entwicklung nötig ist. Damit sind zunächst die Kosten zur Deckung der existentiellen Grundbedürfnisse gemeint - aber je nach Verhältnissen auch verfeinernde Komponenten wie Beiträge an kulturelle und sportliche Betätigungen oder Kauf respektive Miete von Musikinstrumenten und Ausrüstungsgegenständen wie Velos sowie altersgerechtes Taschengeld.

Fahrradfahren gehört zur Allgemeinbildung und ein Fahrrad somit zur Grundausstattung jedes Kindes, die aus den gewöhnlichen Alimenten zu bezahlen ist. Bei anderen Sportgeräten oder Musikinstrumenten, die nicht so klar zur Grundausstattung gehören und daher auch nicht eindeutig ist, ob die entsprechenden Kosten je anfallen werden oder nicht, kann sich gegebenenfalls auch erst später ein ausserordentlicher Beitrag rechtfertigen.

Will der Vater mit den Kindern eine Velotour unternehmen, müssen Sie den Kindern das Velo mitgeben. Falls der Transport der Fahrräder etwas kostet, muss dies der Vater berappen.

Merkblatt «Volljährigenunterhalt» bei Guider

Wie werden die Alimente für Kinder berechnet, die bereits volljährig sind? Wann endet die Unterhaltspflicht? Auf diese und andere Fragen erhalten Beobachter-Abonnenten im Merkblatt «Volljährigenunterhalt» Antworten und weitere Tipps.

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