Die Frage nach seinem Lieblingstier bringt Antoine F. Goetschel in Verlegenheit. Als eine Antwort in einer Fernsehsendung nicht zu umgehen war, entschied er sich für den Delfin, schwenkte aber rasch auf die Kuh um, weil ein Studiogast ihm den Meeressäuger als Lieblingstier wegschnappte. «Wegen ihrer Gleichmütigkeit, Würde und Mutterliebe», meinte er, um sogleich anzufügen: «Jedes Tier hat seine eigene Würde, das ist das Grossartige.»

Von Amts wegen vertritt Goetschel seit 2007 als «Rechtsanwalt für Tierschutz in Strafsachen» gequälte und vernachlässigte Tiere im Kanton Zürich – zumindest jene Tiere, die das eidgenössische Tierschutzgesetz schützt. Das sind im Wesentlichen Wirbeltiere wie Säugetiere, Vögel und Fische. Schnecken und Insekten geniessen dagegen keinen Schutz. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass sie keinen Schmerz empfinden.

Noch ist Goetschel der einzige offizielle Tierschutzanwalt. Weltweit. Kollegen und Kolleginnen könnte er erhalten, wenn die Schweizer Stimmberechtigten am kommenden 7. März der Tierschutzanwalt-Initiative der Tierschutzverbände zustimmen (siehe nachfolgende Box «Tierschutzanwälte»). In jedem Kanton müsste dann ein Anwalt die stummen Opfer in Fällen von Tiermisshandlung vertreten. Mehrere Kantone könnten auch gemeinsam einen Anwalt beauftragen.

Kein Robin Hood der Tiere

Allzu romantisch sollte man sich das Amt eines Tierschutzanwalts nicht vorstellen. «Ich bin nicht der Robin Hood der Tiere», betont Goetschel. Allfällige zukünftige Kollegen würde er davor warnen, zu stark auf spektakuläre Einzelfälle zu setzen, die von der Boulevardpresse jeweils gerne aufgegriffen werden. «Man sollte haushälterisch mit dem Begriff Tierquälerei umgehen, wichtiger ist die Wirkung in die Breite.» Entscheidend sei, mit seriöser Arbeit das Vertrauen der Statthalterämter, Staatsanwälte und Gerichte zu gewinnen.

Das Nebenamt des Tierschutzanwalts erledigt Goetschel grösstenteils in seiner Anwaltskanzlei im noblen Zürcher Seefeldquartier. Auf seinem Schreibtisch landen alle Unterlagen zu Tierschutzstraffällen im Kanton. Der Tierschutzanwalt kann für misshandelte Tiere das tun, was Anwälte für menschliche Klienten unternehmen – etwa Anträge zu Verfahren und Strafmass stellen. Wird ein Verfahren eingestellt oder fällt eine Strafe zu tief aus, kann er dies anfechten.

Antoine F. Goetschel

Quelle: Thinkstock Kollektion
Die meisten Opfer sind Hunde

Oft übernehmen die zuständigen Verwaltungsbehörden und Gerichte im Kanton Zürich die relativ strengen Strafmassempfehlungen des Tierschutzanwalts. Im Fall um verwahrloste Schafe, die weder genug Wasser noch Platz zum Liegen hatten, musste der Halter – wie von Goetschel beantragt – eine Geldstrafe und eine Busse von total 8800 Franken zahlen. Eine Frau, die ihren Hund so selten ausgeführt hatte, dass er sein Geschäft auf dem Balkon verrichten musste, wurde mit 800 Franken gebüsst – vor allem, weil sie weder Reue noch Einsicht zeigte.

«Der Hauptfeind des Tierschutzes ist die Gleichgültigkeit, die fehlende Bereitschaft, sich in die Lage des Tieres zu versetzen», sagt Goetschel. Sadistische Tierquälereien seien allerdings selten. Unter Vernachlässigung und Misshandlung leiden vor allem jene Tiere, die dem Menschen am nächsten stehen. In weit über der Hälfte der Zürcher Fälle ist der treueste Begleiter des Menschen das Opfer: der Hund. Es folgen Rind, Katze und Pferd. Mehr als zwei Drittel der Fälle betreffen Tiere in privaten Haushalten, ein Viertel bezieht sich auf landwirtschaftliche Nutztiere.

Gleichgültigkeit gegenüber Tieren ist für Goetschel nur durch schmerzhafte Geldstrafen zu durchbrechen. Nach nur drei Monaten im Amt rechnete Goetschel bereits vor, dass die Bussen in den Fällen, die er behandelt hatte, mit durchschnittlich 520 Franken um 62 Franken über dem schweizerischen Durchschnitt lagen – und er kündigte kämpferisch an: «Mit dieser kleinen Differenz will ich mich langfristig nicht zufriedengeben.» Inzwischen hat die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gemeinsam mit Goetschel schärfere Sanktionsempfehlungen erlassen.

«Viele Missbräuche resultieren aus persönlicher Überforderung oder falscher Tierliebe», sagt Goetschel und schildert den Fall einer Frau, die 149 Katzen aufgenommen hatte, sie aber so stark vernachlässigte, dass die meisten eingeschläfert werden mussten. «Dass Menschen mit sich selber nicht zurechtkommen, darf keine Entschuldigung für Tierquälerei sein.»

Tierschützer mit spitzer Zunge

Der elegante Anwalt mit den fast schon etwas altmodisch anmutenden guten Manieren gehört nicht zu jenen Tierfreunden, die aus Erbitterung über die Schlechtigkeit des Menschen zu rabiaten Methoden greifen. Dies schliesst weder persönliche Konsequenzen – seit einem Schlachthofbesuch vor vielen Jahren ist Goetschel Vegetarier – noch engagierten Einsatz aus.

Goetschel liebt die öffentliche Debatte und belebt sie gelegentlich gezielt mit scharfen Worten. Etwa, wenn er bei den Kantonen, die Tiermisshandlungen kaum verfolgen, von «Kuscheljustiz» spricht und damit ein Schlagwort der SVP für sein Anliegen nutzt. So sind denn auch seine wirksamsten Waffen das beherzte Plädoyer und das Recht.

Entdeckt hat Goetschel die Passion für den Tierschutz zufällig. Nach dem Jusstudium erhielt er den Brotjob, alle tierschutzrelevanten Erlasse zusammenzustellen. Das Thema liess ihn nicht mehr los. Er gründete die «Stiftung für das Tier im Recht», die heute die grösste Fachbibliothek zu Tierrecht und -ethik im deutschsprachigen Raum sowie eine Datenbank mit Tausenden von Tierschutzstraffällen besitzt. Und Goetschel hat in den letzten Jahrzehnten seinen Teil beigetragen, dass die Stellung des Tiers verbessert wurde – etwa mit seinem Engagement für die Volksinitiative «Tiere sind keine Sachen», die auch der Beobachter unterstützte. Ihr ist es zu verdanken, dass Tiere seit 2003 rechtlich als eigenständige Lebewesen gelten.

Eine Frage kann man sich bei Goetschel nicht verkneifen: Warum hat jemand wie er selber kein Haustier? «Ich kann Tiere auch gernhaben, ohne eines zu besitzen», meint er. Bei seinem gegenwärtigen hektischen Lebensstil könne er ein Tier auch gar nicht artgerecht halten. «Manchmal braucht es den Mut zur Lücke.» Aber später einmal könne er sich einen tierischen Begleiter schon vorstellen, «zum Beispiel so einen kleinen, herzigen Hund zum Schmusen».

Tierschutzanwälte: Zürcher Modell schweizweit?

Die Kantone vollziehen das eidgenössische Tierschutzgesetz unterschiedlich. Die Volksinitiative für Tierschutzanwälte will erreichen, dass auch die bis anhin nachlässigen Kantone Tierquäler entschiedener verfolgen.

Es liegt in der Natur der Dinge, dass misshandelte Tiere ihre Interessen vor Gericht nicht selber vertreten können. Auch die Tierbesitzer kommen in den häufigen Fällen, in denen sie das eigene Tier misshandeln, nicht als dessen Vertreter in Frage. Die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere», über die die Schweizer Stimmberechtigten am 7. März abstimmen, fordert deshalb, dass künftig alle Kantone Tierschutzanwälte einsetzen.

«Der Tierschutzanwalt gibt gequälten und misshandelten Tieren eine Stimme», wirbt der Schweizer Tierschutz auf der Website des Ja-Komitees. Heute habe «nur der Täter Rechte», wenn Delikte wegen Tierquälerei verhandelt würden. «Nur er kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen, nur er hat Akteneinsichtsrecht, kann Beweismittel beantragen und das Urteil anfechten.» Anders ist dies im Kanton Zürich. Bereits seit 1992 nimmt dort ein offizieller Tierschutzanwalt die Rechte der tierischen Opfer wahr.

Strengere Strafen für Tierquäler
Bei einem Ja zur Initiative würde das Zürcher Modell auf alle Kantone ausgedehnt, allerdings dürften sich mehrere Kantone auch einen Anwalt teilen. Bis jetzt kennen nur zwei Kantone Bestimmungen, die mit denjenigen von Zürich vergleichbar sind: In St. Gallen nimmt die Kantonsverwaltung die Rolle des Tierschutzanwalts wahr, in Bern die Dachorganisation der Tierschutzverbände. Kantonale Tierschutzanwälte könnten bewirken, dass Quäler strenger und schweizweit einheitlich bestraft würden, argumentieren die Initianten.

Etliche Kantone haben Tiermisshandlung bisher kaum verfolgt. 2008 gab es zum Beispiel im Wallis nur gerade einen, in den Kantonen Tessin und Genf je zwei Tierschutz-Straffälle. Bern, St. Gallen und Zürich hingegen, die einen Tierschutzanwalt oder ähnliche rechtliche Instrumente kennen, verzeichneten 130 bis 190 Fälle. Auch relativ zur Bevölkerungsgrösse stehen sie bei den Tierschutz-Straffällen an der Spitze.

Bundesrätin Leuthard mauert
Dennoch hält die zuständige Bundesrätin, Doris Leuthard, die Volksinitiative für «unnötig und überholt». Die neue Tierschutzgesetzgebung, die seit dem 1. September 2008 gilt, bringe bereits «wesentliche Verbesserungen». So müssen die Kantone Tierschutzfachstellen einrichten und bei vorsätzlicher Tierquälerei künftig eine Strafanzeige einreichen. Bereits für das Jahr 2009 sei – gemäss provisorischen Zahlen – eine Zunahme der Tierschutz-Straffälle zu erwarten, sagt Leuthard.

Ob dieser Trend nachhaltig ist und auch die säumigen Kantone erfasst, wird man aber erst in einigen Jahren wissen. Die Initianten wollen auf der sicheren Seite sein. Das Zürcher Modell habe sich in der Praxis sehr bewährt und sei ausgesprochen kostengünstig, argumentieren sie: Das Nebenamt Tierschutzanwalt – etwa 30 Stellenprozente – kostet die Steuerzahler im grossen Kanton Zürich jährlich nur rund 80'000 Franken – pro Kopf der Bevölkerung sind das gerade einmal sechs Rappen.

Infos: www.tierschutzanwalt.ch