Update vom 20. Mai 2020:

Bundesgericht weist Beschwerde ab

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Klimaseniorinnen abgewiesen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek sei zu Recht nicht auf ihr Gesuch eingetreten. Mit diesem hatten sie gefordert, die Massnahmen für den Klimaschutz zu verstärken. Das Gericht urteilte, die Beschwerdeführerinnen würden «nicht mit der erforderlichen Intensität in ihren (Grund-) Rechten berührt», um sich juristisch gegen die Entscheide der Behörden wehren zu können. Eine Verschärfung des Klimaschutzes sei nicht auf dem Rechtsweg, sondern mit politischen Mitteln durchzusetzen.

Der Vorstand des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz kritisierte das Urteil. Das Bundesgericht decke damit die Unterlassungen von Bundesrat und Verwaltung beim Klimaschutz und mache so die Klimakrise zum «grundrechtsfreien Raum». Der Vorstand empfehle deshalb dem Verein, das Urteil nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzufechten.

(Urteil vom 5. Mai 2020 (1C 37/2019)

Die Klimaseniorinnen seien «von den Klimaschutzmassnahmen des Bundes nicht in einer besonderen Weise betroffen, die über jene der Allgemeinheit hinausgeht», schreibt das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Unter der Klimaerwärmung würden «Menschen, Tiere und Pflanzen generell» leiden. Daher sei der Bund zu Recht nicht auf die Klage eingetreten.

Die Klimaseniorinnen, ein Zusammenschluss von Frauen im Pensionsalter, hatten vom Bund weitergehende Massnahmen zum Klimaschutz gefordert. Sie argumentierten, sie seien von Hitzewellen als Folge der Klimaerwärmung besonders betroffen. Das belegten sie mit wissenschaftlichen Studien. Die aktuelle Klimapolitik verletze ihr Recht auf Leben. Nach der Ablehnung durch den Bund hatten sie die Klage im Frühling 2017 ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen. 

Kritik am Urteil

Cordelia Bähr, eine der Anwältinnen der Klimaseniorinnen, kritisiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: «Die Frage, ob Grundrechte der Seniorinnen verletzt werden, hat das Gericht nicht geprüft. Nur weil die ganze Schweiz von den Folgen der Klimaerwärmung betroffen ist, heisst das im Umkehrschluss nicht, dass die Seniorinnen nicht stärker als die Allgemeinheit betroffen sein können.» Aufgrund der gravierenden Folgen der Klimaerwärmung Klimawandel Warum handeln wir nicht? bestehe hier ein immenses Rechtsschutzbedürfnis.

Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer sagt, das Urteil sei «zwar sorgfältig formuliert, aber trotzdem ungenügend. Es gibt eine staatliche Schutzpflicht bei drohenden Verletzungen des Rechts auf Schutz der Gesundheit und des Lebens. Darauf geht das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil aber nicht ein. Dies, obwohl der Europäische Menschenrechtshof mehrmals entschieden hat, dass schwere Grundrechtsverletzungen durch Umweltschäden verhindert werden müssen.» Die Begründungen des Gerichts hält Schweizer für nicht ausreichend.

Teil einer internationalen Bewegung

Ob die Klage an das Bundesgericht weitergezogen wird, ist noch nicht entschieden. Bei früherer Gelegenheit hatten die Klimaseniorinnen jedoch angekündigt, bei Bedarf bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zu gehen.

Die Klimaseniorinnen sind Teil einer internationalen Bewegung. Gegen 1000 Klimaklagen sind weltweit hängig, mehr als 600 alleine in den USA. In den Niederlanden war eine Klage Anfang Oktober erfolgreich. Die Umweltorganisation Urgenda bekam vor zweiter Instanz recht mit der Klage, der Staat verletze mit zu schwachen Treibhausgas-Reduktionszielen seine Fürsorgepflicht. Nun müssen die Niederlande die Emissionen bis 2020 um 25 Prozent statt nur um 20 reduzieren.

Gegen weitere europäische Staaten und die EU sind Klagen hängig. In den USA haben diverse Städte Ölunternehmen auf Schadenersatz verklagt, weil sie trotz ihrem Wissen um die Schädlichkeit ihrer CO2-Emissionen Klimaschutz CO2 reduzieren – in der Schweiz oder im Ausland? ihr Geschäftsmodell nicht geändert haben.

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