«Unsere Generation hat profitiert, sie konnte nicht genug von allem haben. Ich fühle mich verantwortlich», sagt Rosmarie Wydler-Wälti. Sie ist eine von mehr als 1800 Frauen im Verein Klimaseniorinnen.

Gemeinsam fordern sie einen besseren Klimaschutz beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein. Ältere Frauen würden besonders unter klimabedingten Hitzewellen leiden und seien einem erhöhten Sterberisiko ausgesetzt, argumentieren sie in ihrer Eingabe, die in 139 Fussnoten auf Studien, Gerichtsurteile und Angaben von Bundesämtern verweist.

Sie berufen sich auf die Verfassung und die Menschenrechte und verlangen, dass der Staat seine Fürsorgepflicht seinen Bürgerinnen gegenüber wahrnimmt und sie vor den Folgen des Klimawandels schützt. 

Im Mai 2020 hat das Bundesgericht ihre Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, sie seien noch zu wenig betroffen und es bleibe ja noch Zeit, die Klimakatastrophe abzuwenden. 

Damit habe es sich das Bundesgericht zu einfach gemacht, sagt Anwältin Cordelia Bähr. «Auf das eigentliche Thema – die Verletzlichkeit der Seniorinnen und die ungenügende Klimapolitik der Schweiz – ist es nicht eingegangen.» Der Staat habe eine Schutzpflicht. «Die kann er nur wahrnehmen, indem er präventiv Massnahmen trifft. Sonst ist es zu spät.» 

Bisher weltweit 1700 Klagen eingereicht

Ob der Europäische Gerichtshof auf den Fall der Schweizer Seniorinnen eingeht, wird sich bald zeigen. Die Chancen stehen nicht schlecht.

Letztes Jahr hat der Gerichtshof das Thema Menschenrechte und Klimawandel an einer Tagung aufgegriffen, er scheint an der Frage interessiert zu sein. Zudem hat er sich auf eine portugiesische Klimaklage von sechs Kindern gegen 33 Staaten eingelassen. Auch sie werfen den Regierungen zu zaghaftes Handeln vor.

Weltweit wurde bisher rund 1700-mal versucht, mit juristischen Mitteln gegen die Klimakatastrophe vorzugehen oder Schadenersatz für Klimaschäden einzufordern. 1300 Fälle kamen in den USA vor Gericht.

Urteil in den Niederlanden «eine Sensation»

Der Urknall für die Klimaklagen war ein Urteil von 2007 im Fall Bundesstaat Massachusetts gegen die US-Umweltbehörde EPA. Der Oberste Gerichtshof verpflichtete die EPA, den Ausstoss von Treibhausgas zu regulieren. Die Behörde hatte das verweigert. Ihr Argument: Es sei nicht sicher, ob die menschengemachten Emissionen für den Klimawandel verantwortlich seien. 

Der Startschuss für die Bewegung in Europa war 2015 ein Urteil in den Niederlanden. Die Umweltstiftung Urgenda verklagte den Staat, weil er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkomme. Sie bekam recht: Die Niederlande mussten Treibhausgase stärker einschränken.  

«Dieses Urteil war für mich eine Sensation», sagt Georg Klingler von Greenpeace Schweiz. Er kam zum Schluss, dass die Ausgangslage in der Schweiz ähnlich sei – das Rechtssystem, die eingegangenen Verbindlichkeiten im Kyoto-Protokoll, die ungenügenden Klimaziele. Eine Klage könnte auch hier Chancen haben. Weil bei uns aber nur direkt Betroffene und nicht Organisationen klagen können, ermunterte Klingler Seniorinnen zur Klage, da ihre besondere Verletzlichkeit durch Hitzewellen wissenschaftlich gut dokumentiert war. 

Ursache und Wirkung

Gerichte tun sich allgemein schwer mit Themen wie der Klimaerwärmung, die global und langfristig ist und mehrere Ursachen hat. Knackpunkt ist meist die Frage der Kausalität. So wies der oberste Gerichtshof Norwegens Ende letzten Jahres eine Klage ab, die verhindern wollte, dass das Land neue Bewilligungen für die Ölsuche in der Arktis vergibt. Denn es gebe keinen direkten Zusammenhang zwischen der Vergabe der Lizenzen und dem späteren Ausstoss von Treibhausgas. 

Georg Klingler lässt sich durch solche Urteile nicht beirren. «Die Wissenschaft kann immer besser nachweisen, dass Hitze und andere Wetterextreme wegen des menschengemachten Klimawandels häufiger und intensiver sind. Und es kann immer genauer gezeigt werden, wie stark ein bestimmtes Ereignis auf ihn zurückzuführen ist. Deshalb wird die Kausalität immer öfter akzeptiert.»   

Das zeigt auch ein Urteil von den Philippinen. Eine Menschenrechtskommission untersuchte dort, ob die 50 grössten Konzerne der Fossilindustrie eine Mitschuld am Wirbelsturm haben, der 2013 rund 10'000 Menschen tötete. Die Firmen, darunter auch Glencore und Holcim aus der Schweiz, stünden moralisch in der Schuld. Sie müssten Reparationszahlungen leisten und ihr Geschäftsmodell ändern, befand die Kommission. 

«Gerichte können Regierungen nicht einfach vorschreiben, wie sie das Klima schützen sollen. Aber sie können mit ihren Mitteln einen Beitrag leisten.»

Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel

Haben Klimaklagen also Chancen? «Mit dem Klimawandel stellen sich offensichtlich menschenrechtliche Fragen», sagt Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel. «Aber es ist noch offen, welche Rolle die Gerichte einnehmen werden. Sie können Regierungen nicht einfach vorschreiben, wie sie das Klima schützen sollen. Aber sie können mit ihren Mitteln einen Beitrag leisten. Etwa indem sie Urteile aufgrund von verletzten Offenlegungs- oder Informationspflichten fällen.»

Ein Stück weit sei es ein Streit um Paragrafen, so Georg Klingler von Greenpeace. «Die Rechtsinterpretation verändert sich nicht von heute auf morgen. Aber in vielen kleinen Schritten.» Gerichte könnten mit einer neutralen Analyse jenseits der politischen Grabenkämpfe wichtige Richtungsweiser sein und die Entwicklung beschleunigen.

Falls der Europäische Gerichtshof zum Schluss käme, dass der Bund seine Klimapolitik verschärfen müsste, hätte das Signalwirkung. Nicht nur für die Schweiz.

Buchtipp
ÖKOlogisch!
ÖKOlogisch!
Die besten Artikel – Woche für Woche
«Die besten Artikel – Woche für Woche»
Julia Hofer, Redaktorin
Der Beobachter Newsletter