Der Chef des Zürcher Universitätsspitals hat zwei Vollzeitjobs und zwei volle Löhne. Zum einen ist er zu 100 Prozent Direktionsvorsitzender des Universitätsspitals, zum anderen 100 Prozent ausserordentlicher Professor ad personam der Universität Zürich. Gregor Zünd ist damit bei zwei öffentlichen Arbeitgebern zu insgesamt 200 Prozent angestellt, bestätigen die beiden Institutionen.

200 Prozent arbeitet er aber nur auf dem Papier. Als Professor ist Zünd von allen Aufgaben und Verpflichtungen entbunden, heisst es bei der Universität auf Anfrage. Damit erhält Zünd für seinen Professorentitel in der entsprechenden Lohnklasse zwischen 146'919 und 230'647 Franken pro Jahr – ohne Gegenleistung. Das Unispital zahlt der Universität das Geld für den Professorenlohn Ende Jahr jeweils zurück.

Wie viel Gregor Zünd als Spitalchef verdient, gibt das Unispital nicht bekannt. Es hat bisher auch das Entschädigungskonstrukt mit den beiden Jobs verschwiegen. Im Geschäftsbericht wird der Geld-zurück-Deal verschleiert.

Dass Zünd bei seiner Anstellung das volle Professorengehalt behalten durfte, war Zürcher Gesundheitspolitikern bisher nicht bekannt. «Ich bin erstaunt, dass der CEO zusätzlich einen Professorenlohn erhält», sagt Benjamin Fischer, Zürcher SVP-Präsident sowie Präsident der Gesundheitskommission im Kantonsrat. Er bezeichnet das Lohnkonstrukt als intransparent und will nun Abklärungen treffen.

Lohndeal im Geheimen

Der Spitalrat unter Präsident Martin Waser akzeptierte die Doppelanstellung, als er Gregor Zünd vor rund vier Jahren zum Vorsitzenden der Spitaldirektion wählte. Der Deal kam zu Stande, weil Zünd damals Professor ad personam sowie Universitätsspital-Angestellter war. Der Spitalrat musste nicht über den speziellen Lohndeal informieren, da er allein über den Lohn des Spitalchefs entscheiden kann. Der Spitalrat fungiert als Verwaltungsrat des Universitätsspitals und ist damit verantwortlich für das öffentliche Unternehmen mit 8500 Angestellten, das weit mehr als eine Milliarde Franken Umsatz und einen zweistelligen Millionengewinn macht.

«Bei der Anstellung von Gregor Zünd als CEO hätte es einen klaren Schnitt zu seiner Vergangenheit als Professor gebraucht», kritisiert Kantonsrat Lorenz Schmid. Der CVP-Politiker sitzt in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit. Dass Zünd als ehemaliger Medizinprofessor Spitalchef wurde, sei schon genug heikel gewesen. Schliesslich bestehe das Risiko, dass alte Freundschaften die Unternehmenspolitik beeinflussten. «Mit der Zweitanstellung als Professor handelt sich Zünd einen Interessenkonflikt ein. Er ist als CEO der Vorgesetzte von Chefärzten und gleichzeitig als Professor Kollege dieser Ärzte an der Medizinischen Fakultät der Universität», sagt Schmid. Dass der Spitalrat dieses Anstellungsmodell abgesegnet habe, sei unverständlich. «Der Spitalrat agiert hier nicht überzeugend. Er disqualifiziert sich in einer zentralen Governance-Frage. Das ist keine gute Unternehmensführung», so Schmid.

«Wie soll der CEO mit den fragwürdigen Entschädigungspraktiken von Klinikdirektoren aufräumen, wenn er selbst nach einem intransparenten Lohnmodell entschädigt wird?»

Annina Hess-Cabalzar, Präsidentin der Akademie Menschenmedizin

Für Annina Hess-Cabalzar haben Spitalrat und Spitalchef ihre Glaubwürdigkeit verloren. Hess-Cabalzar sitzt im Stiftungsrat der Patientenorganisation SPO und präsidiert die Akademie Menschenmedizin. In diesem Verein haben sich Ärztinnen, Psychologen, Pflegefachfrauen und Spitalmanager zusammengeschlossen, um für ein Gesundheitswesen zu kämpfen, das weniger geldgetrieben ist. «Wie soll der CEO mit den fragwürdigen Entschädigungspraktiken von Klinikdirektoren aufräumen, wenn er selbst nach einem intransparenten Lohnmodell entschädigt wird?», fragt sie.

Hess-Cabalzar spielt damit auf die Zürcher Chefarztaffäre an. Das Universitätsspital Zürich steht seit Monaten wegen drei Chefärzten in der Kritik, die mit fragwürdigen Methoden oder Firmenbeteiligungen ihr Einkommen aufgebessert haben. Alle drei Klinikdirektoren haben das Universitätsspital inzwischen verlassen.

Der Fall Zünd zeige einmal mehr, wie intransparent die Entschädigungspolitik des Universitätsspitals sei, sagt Hess-Cabalzar. Die Führung des Universitätsspitals habe zu lange keine kritische Haltung bei Nebenbeschäftigungen und Entschädigungen gezeigt, sagt sie. «Präsident Martin Waser und sein CEO Gregor Zünd sind nicht die Richtigen, um Transparenz bei Entschädigungen herzustellen. Sie müssen zurücktreten.» Zu viel sei schiefgelaufen. «Nur eine neue Führung kann eine neue Transparenzkultur entstehen lassen.»

Unispital weist Vorwürfe zurück

Kantonsrätin Katrin Cometta-Müller will sich zum Entschädigungsmodell des Spitalchefs nicht äussern, obwohl die GLP-Politikerin als Präsidentin der Aufsichtskommission Bildung und Gesundheit die Oberaufsicht über das Universitätsspital hat. Sie betont aber, dass ihre Kommission im Nachgang zur Chefarztaffäre eine umfassende Prüfung der Vorfälle vornimmt. «Dabei wird unter anderem die Schnittstelle zwischen Universität und Universitätsspital untersucht. In diesem Rahmen werden auch Doppelanstellungen und Nebenbeschäftigungen angeschaut.»

Das Universitätsspital verteidigt die Doppelanstellung von Gregor Zünd – und weist den Vorwurf des Interessenkonflikts und der Intransparenz zurück. Die Doppelanstellung unterstütze die gemeinsamen Interessen von Unispital und Universität in Forschung und Lehre optimal, da der Direktionsvorsitzende sich an den Schnittstellen der Institutionen bewege. Dank der Doppelanstellung sei er Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich geblieben. Bei Berufungen von Medizinprofessoren sei das von Vorteil. «Als Mitglied profitiert er vom Informationsfluss und von der Akzeptanz innerhalb der Medizinischen Fakultät.» Dies sei eine wichtige Voraussetzung für die enge Zusammenarbeit mit der Universitätsleitung.

Bei Ad-personam-Professuren zahle immer das Unispital das Professorensalär. Die Gesamtvergütung von Gregor Zünd entspreche einem durchschnittlichen Gehalt eines Klinikdirektors. Doppelanstellungen seien üblich an Unispital und Universität.

Der Fall Martin Rücker

Insgesamt haben 92 Angestellte des Unispitals eine zweite Anstellung bei der Universität. Klinikdirektoren sind gleichzeitig Professoren an der Universität, Kaderärztinnen sind Assistenzprofessorinnen. Für die Tätigkeit an den beiden Institutionen gelten unterschiedliche Anforderungsprofile und unterschiedliche Reglemente. Findige Ärzte nützen das aus. Die beiden Institutionen mussten deshalb im Juni eine Taskforce einsetzen, um die Problematik anzugehen.

Der Fall von Chefarzt Martin Rücker, den der Beobachter im März aufgedeckt hat Zahnarzt an Universität Zürich Kassieren, ohne zu arbeiten , zeigt eindrücklich, welche Grauzonen sich durch zwei unterschiedliche Reglemente auftun können. Rücker leitete Unfallpatienten aus dem Notfall des Universitätsspitals zur zahnärztlichen Nachversorgung in seine Privatpraxis weiter. Das ermöglichte ihm, Privathonorare abzurechnen und sein Einkommen zu erhöhen. Ganz legal.

Das Schlupfloch

Dieses Vorgehen wäre innerhalb des Unispitals aber nicht zulässig. Dort gilt: Privathonorare gibt es nur, wenn die Patienten ausdrücklich zu einem bestimmten Chefarzt wollen. Im Fall Rücker gilt diese Regel aber nicht. Denn seine Privatpraxis liegt nicht am Unispital, sondern an der Universität. Das Absaugen von Patienten in die eigene Privatpraxis ist dort nicht verboten. Dies bestätigt nun auch der Jahresbericht über die Tätigkeit der kantonalen Finanzkontrolle, die den Fall untersucht hatte.

Das Universitätsspital trennte sich im Juni von Chefarzt Rücker, die Universität richtete Professor Rücker hingegen ein neues Büro ein, wie der Beobachter aufzeigte Seilschaften stärker als Kritik Universität Zürich schützt Chefarzt . Der Kieferchirurg operierte zwar nicht mehr am Unispital, blieb aber ordentlicher Professor am zahnmedizinischen Zentrum der Universität. Anfang September hat ihn der Rektor beurlaubt, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.

CVP-Kantonsrat Lorenz Schmid will die Doppelanstellungen nun ganz abschaffen. Unter anderem wegen des Falls Martin Rücker. «Die Schnittstelle zwischen Universität und Universitätsspital bietet zu viele Schlupflöcher.» Schmid reicht in den nächsten Wochen eine entsprechende Motion im Kantonsrat ein. Die Universitätsspitäler in Basel, Lausanne und Genf kennen bereits keine Doppelanstellungen mehr. Das Inselspital Bern will diese abschaffen und das Salärsystem reformieren.

Der Zürcher Regierungsrat plant ebenfalls Reformen. Er will das Zusatzhonorargesetz streichen, das Kaderärztinnen Mehreinnahmen mit Privatpatienten erlaubt. Die Topshots des Zürcher Unispitals kassieren so bis zu 839'000 Franken pro Jahr zusätzlich.

Doppelter Grundlohn, zusätzlich

Im Durchschnitt verdienen die Kaderärzte des Unispitals durch die Behandlung von Privatpatienten doppelt so viel, wie sie als Grundlohn erhalten. «Dies setzt Fehlanreize für Entscheidungen», schreibt der Regierungsrat. Er will deshalb die Honorare durch leistungsabhängige Bonuszahlungen ersetzen und den Gesamtlohn auf eine Million Franken pro Jahr begrenzen.

Am Universitätsspital Genf gilt eine Limite von 500'000 Franken, am Unispital Lausanne eine von 550'000 Franken und am Unispital Basel eine von 900'000 Franken. Das Inselspital Bern hat keine Limite. Der Verwaltungsratspräsident der Insel weiss heute nicht einmal, wie viel ein Klinikdirektor insgesamt verdient, wie er im Juli der Zeitung «Der Bund» sagte.

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