Am Universitätsspital Zürich haben gleich drei Chefärzte Grenzen überschritten. Der Chefarzt der Gynäkologie hat Operationen in seinem Namen durchgeführt, ohne durchgehend anwesend zu sein. Der Chefarzt der Herzchirurgie schönte Berichte über selbst konstruierte Implantate. Der Direktor der Kieferchirurgie, Professor Martin Rücker, leitete Patienten in seine Privatpraxis um und strich so Privathonorare ein, wie der «Beobachter» im März enthüllte.

Alle drei Professoren sind nicht mehr am Unispital tätig. Sie traten «auf eigenen Wunsch» zurück oder wurden beurlaubt. Obwohl das Unispital durchgegriffen hat, passiert an der Universität nichts. Martin Rücker operiert zwar nicht mehr am Unispital, bleibt aber ordentlicher Professor am zahnmedizinischen Zentrum der Universität. Die vierköpfige Zentrumsleitung verteidigt ihn in internen Mails. Rücker sitzt selbst im Leitungsgremium.

Die Universitätsleitung hat nun entschieden, dass Rücker Direktor Lehre des Zentrums für Zahnmedizin bleiben darf. Er muss zwar seine Räume am Unispital räumen, erhält aber an der Universität ein neues Büro. Das überrascht, denn die Professur baut eigentlich auf zwei Anstellungen an Unispital und Universität auf, die «eng aneinandergekoppelt» sind, bestätigt ein Sprecher der Universität. Die Universitätsleitung sieht das aber nicht so eng. Sie reorganisiert nun einfach Rückers Verantwortungsbereich.

«Von Freunden geschützt»

Das Vorgehen gehe auf Seilschaften an der Spitze des Zentrums für Zahnmedizin zurück, sagen mehrere Quellen. Rücker werde von Freunden dort geschützt – entgegen den Interessen des Personals und der Steuerzahler. Der Zentrumsvorsteher sah sich bereits gezwungen, den Mitarbeitenden per Mail zu versichern, dass er «immer zum Wohle des Instituts» agiere. Auch ihn kritisieren Angestellte. Er versuche, seiner Ehefrau einen Jobals Titularprofessorin zuzuschanzen.

Seine Frau, ebenfalls Zahnärztin, nannte bei ihrer Bewerbung in elf von zwölf wissenschaftlichen Aufsätzen ihren Ehemann als Ko-Autor, zeigen Unterlagen. Die Uni stört das nicht. Der Zentrumsvorsteher sei bei allen Entscheiden zur Titularprofessur in den Ausstand getreten. Und Ehepartner dürften gemeinsam Aufsätze veröffentlichen, solange beide einen «wesentlichen Beitrag» leisten. Als solcher gilt bereits die Planung oder die Schlussredaktion. Die Bewerbung der Ehefrau läuft.

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Dominique Strebel, Chefredaktor
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