Norina Meyer
Veröffentlicht am 22. Mai 2025 - 09:33 Uhr
Veröffentlicht am 22. Mai 2025 - 09:33 Uhr
Wer ein Wegrecht besitzt, darf über das Grundstück des Nachbarn fahren – ob es diesem gefällt oder nicht.
Bild: Freepik – Illustration: Fabian Widmer
Meins ist meins: Normalerweise ist Eigentum an einem Grundstück nicht eingeschränkt. Wenn das Grundstück jedoch mit einer sogenannten Dienstbarkeit belastet ist, muss man es ein wenig mit anderen teilen.
Da kann es sein, dass der Nachbar über das Grundstück spaziert, Leitungen darauf verlegt oder Bauabstände verletzt – und man ist verpflichtet, das zu dulden.