Wer kann ohne spezielle Bewilligung Land in der Schweiz kaufen?
Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Doppelbürger, selbst wenn sie im Ausland wohnen. Ebenso hier wohnhafte EU- oder Efta-Bürger sowie Ausländer mit Niederlassungsbewilligung.
 

Wer braucht eine Bewilligung?
Hauptsächlich Ausländerinnen und Ausländer, die nicht in der Schweiz wohnen. Oder hier wohnhafte Ausländer, die weder eine Niederlassungsbewilligung haben noch EU- oder Efta-Bürger sind. Auch Gesellschaften mit ausländischem Sitz benötigen eine Bewilligung – ebenso Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, wenn sie von Personen im Ausland beherrscht werden.