
Veröffentlicht am 20. März 2026 - 14:12 Uhr

Überragende Äste des Nachbarn einfach ungefragt abschneiden? Das ist keine gute Idee.
Darf ich …
… einen Kirschlorbeer haben?
Nur wenn er schon da steht. Seit September 2024 ist der Kirschlorbeer in der Schweiz offiziell verboten. Er gilt als invasive gebietsfremde Art, die unsere heimischen Pflanzen gnadenlos verdrängt. Das Bundesamt für Umwelt hat den Verkauf und die Neuanpflanzung deshalb verboten. Achten Sie daher darauf, dass sich das Gewächs nicht unkontrolliert in die umgebende Natur ausbreitet.
… ein Gerätehaus aufstellen?
Ja, aber das könnte etwas Papierkram verursachen: Vielleicht brauchen Sie eine Baubewilligung. Erfahrungsgemäss braucht es relativ wenig, dass ein Baugesuch eingereicht werden muss. Die Regeln sind aber überall etwas anders. Am besten klären Sie das direkt beim Bauamt Ihrer Gemeinde ab. Fragen kostet nichts – ein Rückbau hingegen schon.