Ein Rätsel: Nachbarin A und Nachbar B besitzen zwei nebeneinanderliegende Reihenhäuser mit identischem Alter, Ausbau und Zustand. Beide halten sich an die Regel vieler Banken, dass man für die Nebenkosten der Immobilie jährlich 1 Prozent des Kaufpreises einrechnen sollte.

Nachbarin A legt dafür pro Jahr 5000 Franken auf die Seite, Nachbar B hingegen 10’000 Franken. Wer hat sich verkalkuliert? Niemand. Denn Nachbarin A kaufte ihr Haus im Jahr 2004 für 500’000 Franken. Nachbar B wiederum hat seins gerade erst erworben, und zwar für eine Million Franken – die stark gestiegenen Immobilienpreise während der vergangenen 20 Jahre lassen grüssen.

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