
Norina Meyer
Veröffentlicht am 27. August 2026 - 18:56 Uhr
Veröffentlicht am 27. August 2026 - 18:56 Uhr

Warum ist die Nachforderung so hoch? Fragen Sie beim Vermieter nach.
Bild: Gettyimages, Stocksy – Illustration: Fabian Widmer
1. Abgerechnet wird nur bei Akontozahlungen
Wer die Nebenkostenbeträge pauschal zahlt, bekommt keine Abrechnung. Dasselbe gilt, wenn sie bereits im Nettomietzins inbegriffen sind. Wenn man der Vermieterschaft hingegen monatliche Akontobeträge zahlt – was in der Schweiz üblich ist –, muss sie einem eine Nebenkostenabrechnung schicken.
Tipp: Schauen Sie im Mietvertrag nach, was vereinbart wurde. In der Regel steht neben den einzelnen Nebenkosten entweder «a conto» oder «pauschal».
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