
Norina Meyer
Veröffentlicht am 18. März 2026 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 18. März 2026 - 06:00 Uhr

Eine Mietkaution dient als Absicherung, falls Rechnungen nicht bezahlt oder Schäden nicht ersetzt werden.
Bild: Pexels, Pixabay – Illustration: Andrea Klaiber
Übersicht zum Ratgeber
Diese 7 Fakten zur Mietkaution sind nicht verhandelbar:
1. Vermieter dürfen nicht zu viel verlangen
Vermieter dürfen selbst bestimmen, wie hoch die Mietkaution ist. Sie müssen sich aber an die gesetzliche Obergrenze halten. Bei Wohnungen sind das drei Bruttomieten. Wenn für die neue Bleibe monatlich 2000 Franken Miete sowie Nebenkosten von 200 Franken anfallen, können es also bis zu 6600 Franken Kaution sein.
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