Der Geschirrspüler von Otto Marti (Name geändert) gibt nach sieben Jahren plötzlich den Geist auf. Immerhin: Der Vermieter zeigt sich unkompliziert und bietet einen Handwerker auf, der die Sache im Nu in Ordnung bringt.

Marti ist erleichtert – aber nicht für lange: Zwei Wochen später kommt eine Rechnung über 170 Franken. «Es kann doch nicht sein, dass ich das nach jahrelangem sorgfältigem Gebrauch zahlen muss», klagt Marti. Aber der Vermieter argumentiert, es handle sich bei diesem Betrag um den «kleinen Unterhalt», den der Mieter übernehmen muss.

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Ist die Mieterschaft für den kleinen Unterhalt verantwortlich?

Eine genaue Antwort ist im Gesetz nicht zu finden: Dort heisst es nur, dass Mieterinnen und Mieter «Mängel, die durch kleine, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderliche Reinigungen oder Ausbesserungen behoben werden können, nach Ortsgebrauch auf eigene Kosten beseitigen müssen».