
Norina Meyer
Veröffentlicht am 16. Januar 2026 - 06:00 Uhr
Veröffentlicht am 16. Januar 2026 - 06:00 Uhr

Die Nachbarn können sich ärgern, aber dem Störenfried kündigen können sie nicht – das darf nur der Vermieter.
Bild: Gemini / KI generiert – Illustration: Joël Borter
«Zwei mal drei macht vier, widde-widde-witt und drei macht neune. Ich mach mir die Welt, widde-widde wie sie mir gefällt.»
Das fröhliche Kinderlied dringt durch die Wände. Wieder einmal. Mitten in der Nacht. Es folgen Aufnahmen von Gelächter in Endlosschleife. Wummernde Bässe. Geschrei. Türenknallen.