Lärm bedeutet Stress für den menschlichen Körper und kann auf Dauer zu ernsthaften Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinfarkt, Depressionen oder Schlafstörungen führen. Die Stille bewusst zu suchen, ist leider nicht immer mehr möglich, wenn häufiger Lärm im Strassenverkehr, am Arbeitsort oder auch in der Nachbarschaft die Ursache ist.
Ein einheitliches Nachbarschaftsrecht gibt es nicht. Ganz im Gegenteil: Die wesentlichen Vorschriften, die das Zusammenleben mit den Nachbarn regeln, finden sich in vielen privat- und öffentlich-rechtlichen Einzelgesetzen, die zum Teil vom Bund und zum Teil von Kantonen oder Gemeinden erlassen wurden. Der Luzerner Rechtsanwalt und Autor des Beobachter-Ratgebers «Nachbarschaft: Was gilt im Konfliktfall?» ordnet die nachfolgenden Alltagsfragen und ‑beispiele aus dem Beratungszentrum ein.
Was gilt für Mieter?
Wann darf ich in meiner Wohnung Cello üben?
Zunächst ist die Hausordnung zu beachten. Wenn darin nicht geregelt ist, wann geübt werden darf, gilt die entsprechende Verordnung der Gemeinden über die Ruhezeiten. Üben darf man demnach werktags von 6 respektive 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 20 Uhr. An Sonn- und öffentlichen Ruhetagen gilt ganztags Ruhezeit. Wer die Regeln ausreizt und morgens um sechs loslegt, macht sich aber sicher keine Freunde. Im Streitfall würde wohl entschieden, dass nicht vor acht Uhr geübt werden darf.