Vorweg: Es gibt kein einheitliches Nachbarschaftsrecht. Ganz im Gegenteil: Die wesentlichen Vorschriften, die das Zusammenleben mit den Nachbarn regeln, finden sich in vielen privat- und öffentlich-rechtlichen Einzelgesetzen, die zum Teil vom Bund und zum Teil von Kantonen oder Gemeinden erlassen wurden. Der Luzerner Rechtsanwalt und Autor des Beobachter Ratgebers «Nachbarschaft: Was gilt im Konfliktfall?» ordnet die nachfolgenden Alltagsfragen und -beispiele aus dem Beratungszentrum ein.
Was gilt für Mieter?
Wann darf ich in meiner Wohnung Cello üben?
Zunächst ist die Hausordnung zu beachten. Wenn darin nicht geregelt ist, wann geübt werden darf, gilt die entsprechende Verordnung der Gemeinden über die Ruhezeiten. Üben darf man demnach werktags von 6 respektive 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 20 Uhr. An Sonn- und öffentlichen Ruhetagen gilt ganztags Ruhezeit. Wer die Regeln ausreizt und morgens um sechs loslegt, macht sich aber sicher keine Freunde. Im Streitfall würde wohl entschieden, dass nicht vor acht Uhr geübt werden darf.
Alle drei Kinder unserer Nachbarn spielen ein Instrument. Sie üben täglich, jedes knapp eine Stunde. Muss ich das tolerieren?
Ja, das dürfte gerade noch zulässig sein. Aber auch hier gilt natürlich: nur ausserhalb der Ruhezeiten.
Wir wohnen in einem Drei-Parteien-Haus. Das Haus ist alt und ringhörig. Die Vermieterin hat uns gesagt, dass der pensionierte Nachbar täglich etwa zehn Minuten Klavier spiele. Er spielt aber viel länger, auch am Wochenende und oft schon morgens um acht – und das noch sehr schlecht. Was können wir tun?
Sofern Ihnen Ihr Vermieter nicht schriftlich zugesichert hat, dass der Nachbar nur etwa zehn Minuten üben darf, können Sie wohl nicht viel unternehmen. Grundsätzlich darf man in einer Mietwohnung ausserhalb der Ruhezeiten – also sicher ab 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends – zwei bis drei Stunden pro Tag musizieren. Ob der Nachbar gut oder schlecht spielt, ist dabei nicht von Belang. Falls das Haus sehr ringhörig ist und sich das Klavier zum Beispiel dämpfen lässt, können Sie allenfalls eine solche Massnahme verlangen. Klar ist nur: Am Sonntag und an öffentlichen Feiertagen darf der Nachbar nicht üben. Sprechen Sie zunächst direkt mit Ihrem Nachbarn. Wenn das nichts nützt, wenden Sie sich an den Vermieter. Ändert auch das nichts am Verhalten des Nachbarn, können Sie den Mietzins hinterlegen und vom Vermieter verlangen, dass er gegenüber dem Nachbarn die Einhaltung der gesetzlichen Einschränkungen zum Musizieren durchsetzt.
Wir leben in einer Mischzone. Im Café unter unserer Wohnung läuft nonstop laute Musik. Können wir etwas dagegen unternehmen?
Ja. Dauernde laute Musik gilt als übermässige Immission, selbst in einer Wohn- und Gewerbezone. Wenn Räume zum Wohnen vermietet sind, hat der Mieter Anspruch auf seine Ruhe – zumindest so weit, als sich das mit vernünftigem technischem und finanziellem Aufwand bewerkstelligen lässt.
Ich bin Vermieterin und habe in meine Verträge aufgenommen, dass ich keine Musiker als Mieter möchte. Nun ist aber eine Familie eingezogen, deren Kind Piccoloflöte spielt. Darf ich der Familie kündigen?
Nein. Zum einen darf das Musizieren als Persönlichkeitsrecht nicht grundsätzlich verboten werden. Zum anderen ist ein Kind, das Piccolo spielt, sicher kein Musiker.
Wir sind eine Familie mit zwei Kindern. Wir haben einen Flügel, der Vermieter ist darüber informiert. Nun steht im Mietvertrag, dass wir nur von 9 bis 11 Uhr und von 15 bis 17 Uhr musizieren dürfen. Ist das rechtmässig?
In der Schweiz gilt die Vertragsfreiheit – auf jeden Fall so lange, als das Gesetz sie nicht durch zwingende Vorschriften einschränkt. Das Mietrecht enthält keine zwingenden Vorschriften der Zeiten, zu denen Musik gemacht werden darf. Gemäss Praxis gilt das Musizieren aber als Grundrecht und darf nicht generell verboten werden: Ausserhalb der Ruhezeiten muss es täglich für etwa zwei bis drei Stunden erlaubt sein. Wenn Sie einen Mietvertrag unterschrieben haben, der das Musizieren explizit auf die genannten Zeiten beschränkt, gilt diese Einschränkung grundsätzlich. Falls die Zeiten mit Absicht so gewählt sind, dass Ihren Kindern aufgrund des Tagesverlaufs verunmöglicht wird zu musizieren, sollten Sie mit dem Vermieter über die Anpassung der Übungszeiten reden.
Ich spiele täglich eine halbe Stunde Didgeridoo. Meine Nachbarn ärgern sich sehr und haben sich beim Eigentümer beschwert. Muss mich das kümmern?
Das hängt davon ab, ob es zu «übermässigen Immissionen» kommt. Was als übermässig gilt, muss im Einzelfall abgewogen werden und hängt vom Empfinden einer durchschnittlichen unbeteiligten Person ab. Die Klänge eines Didgeridoos sind für das Gehör einer in der Schweiz wohnhaften Person in der Regel aussergewöhnlich und würden damit wohl als störend eingeschätzt werden. Daher dürfte es unzulässig sein, jeden Tag während 30 Minuten Didgeridoo zu spielen, sofern es die Nachbarschaft deutlich hören kann.
Was gilt im Eigenheim?
Unsere Nachbarn im Haus nebenan spielen täglich etwa zwei Stunden Horn. Das hören wir in unserem Garten sehr gut, und wir stören uns daran. Können wir etwas dagegen unternehmen?
Auch bei Wohneigentum gilt: Grundsätzlich darf man zwei bis drei Stunden täglich musizieren. Allerdings nur bei geschlossenen Fenstern.
Wir haben eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Der Sohn unserer Nachbarn spielt Schlagzeug – sehr störend! Wir haben schon mehrmals darum gebeten, dass er sich einen Übungsraum sucht. Ist ein Schlagzeug in der Wohnung wirklich zulässig?
Sehr laute Instrumente ohne Schalldämpfung, also etwa Schlagzeug oder Trompete, sind sowohl in Mietwohnungen als auch im Stockwerkeigentum nicht erlaubt – sie führen unweigerlich zu übermässigen Immissionen zulasten der Nachbarn. Anders wäre es in Ihrem Fall nur, wenn das Reglement für Stockwerkeigentümer laute Instrumente ausdrücklich für zulässig erklären würde. Das ist allerdings höchst unwahrscheinlich.
Ich wohne in einem Einfamilienhaus und gebe einmal pro Woche daheim einer Schülerin Geigenstunde. Darf ich das?
Dagegen ist bestimmt nichts einzuwenden – zumindest nicht, wenn Sie den Unterricht bei geschlossenen Fenstern durchführen.
Wir wohnen in einem Reihenhaus. Die Kinder der Nachbarn fangen am Wochenende schon vor acht Uhr mit dem Klavierspielen an. Dürfen sie das?
Die Ruhezeit, in der das für andere wahrnehmbare Musizieren verboten ist, regelt jede Gemeinde selber. In der Regel dauert sie aber längstens bis um sieben Uhr morgens. Die Kinder der Nachbarn dürfen daher grundsätzlich ab sieben Uhr mit dem Üben beginnen – aber nur am Samstag. Am Sonntag sowie an öffentlichen Feiertagen gilt die Ruhezeit den ganzen Tag. Entsprechend darf auch nicht musiziert werden.
Nicht immer ist bei Nachbarstreitigkeiten eine gütliche Einigung möglich. Je nach Art der Störung können Sie gerichtlich gegen Ihren Nachbarn vorgehen. Erhalten Sie als Beobachter-Mitglied detaillierte Informationen, welche Optionen in einem solchen Fall offenstehen.
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14 Kommentare
Es stimmt absolut nicht, dass an Sonntagen nicht geübt werden darf. Ist ein explizites Verbot nicht im Vertrag oder Hausordnung festgeschrieben, ist dies kaum durchsetzbar. Weder aus Gesetz, Rechtsprechung oder Literatur geht dies hervor. So kennen etwa die Hasuordnungen des HEV kein solches Verbot, hingegen etwa jene von REGIMO. Also: was nicht explizit geregelt ist, kann nicht eingefordert werden. Art. 257f OR regelt betr. Rücksichtnahme und Sorgfaltspflicht lediglich das was vertraglich vereinbart wurde. Selbstverständlich gibt es geweisse Einschränkungen: so dürfen Blechbläser oder Schlagzeuger nicht in der Whg üben. Klavier hingegen schon, welches gerichtsnotorisch nicht als lautes Instrument gilt.
Eine Schlichtungsstelle im Kt. ZH hat 2010 ein entsprechendes Urteil gefällt (rechtskräftig); Geschäftsnr. bekannt, jedoch nicht publiziert.
Wo der Beobachter her hat, dass sonntags nicht geübt werden dürfe, ist unerfindlich. In unserem ruheverwöhnten Land gibt es ca. 500 Musikschulen und ca. 200'000 Musikschüler, wovon ca. 60% zur Miete leben. die dürfen also alle sonntags nicht üben? Wann denn sonst? Unter der Woche sind Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen, Sport etc. angesagt, bleibt also nur das Wochende.
In einem ringhörigen Altbau mag es ggf. Probleme geben. Allerdings ist es am Vermieter, dies dort vertraglich genau und konkret zu regeln. In Bauten neueren Datums, welche nach den SIA 181:2016 errichtet sind, dürfte das Thema Schnee von gestern sein.
When a citizen rents a flat, that person is paying rent for the EXCLUSIVE USE of that particular use. When you invade the citizen`s flat you are using his flat. This is trespassing.
It is the legislation that defines one`s rights and Article 257f is clear. Further, in a Democracy, it is set practice that when one buys something by paying for it, one then has the EXCLUSIVE right to use it. Hence when a person pays rent, one buys the right to the EXCLUSIVE use of a defined space. When One`s flat is invaded by noise from a neighbour, that neighbour is using the other tenent`s space. This is stealing. This is trespassing.
With the paying of rent comes the right to use the rented flat for one`s needs such as working from home which requires concentration, sleeping if unwell; night workers such as train drivers and security officers work during the night and sleep during the day. Students studying for matura and university students must study in the late afternoon and evening. Indeed, in a democracy, citizens are entitled to sleep when they need to and find the quietness they require for which they are paying rent.
Gibt es zum Thema Musizieren während den Ruhezeiten bzw. Nachtruhe in einer Eigentumswohnung einen Bundesgerichtsentscheid?
It is the law that lays the rules not anyone`s opinion: Schweizerischen Obligationenrecht, Art. 257f 1 Der Mieter muss die Sache sorgfältig gebrauchen. 2 Der Mieter einer unbeweglichen Sache muss auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen.3 Verletzt der Mieter trotz schriftlicher Mahnung des Vermieters seine Pflicht zu Sorgfalt oder Rücksichtnahme weiter, so dass dem Vermie¬ter oder den Hausbewohnern die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist so kann der Vermieter fristlos, bei Wohn- und Geschäftsräumen mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen. 4 Der Vermieter von Wohn- oder Geschäftsräumen kann jedoch frist¬los kündigen, wenn der Mieter vorsätzlich der Sache schweren Scha¬den zufügt.
There is also :Swiss Social Norm: Noise must not leave your flat as it disturbs the neighbours.
The Code of Obligations Art 257f and Civil Code 684 refer also to the management of noise and vibrations emissions- The traditional Swiss Norm(Noise must not leave one`s flat because it disturbes the neighbours" endorses the Swiss Federal Policy for Health Protection " Avoid noise at the sources and protect the natural resource "tranquility" because tranquility is a valuable resource for Human ealth and well being. The Fedral Office for Environment (www-bafu) regards tranquility as valuable for the health and well being of the population in particular in areas of high densification. The Health Minister`s objective is that "We have to create an Environment that makes health behaviour easy.
The right to a quiet enjoyment of living in one`s flat is enshrined in the swiss Constitution. Avoiding noise at the sources follows the Precautionary Principle. This is not only conventional wisdom, it is the primary concept of Swiss environmental law and European environmental legislation. The Universal Declaration of Human Rights, Article 25.1 of which Switzerland is a signatory, states " Everyone has the right to a standard of living adequate for health and well being for himself and his family.. Guideline no 16; Ensure access to justice for all aspects of the right to housing. Access to justice refers to all componets and aspects of housing covering, not just the right to a physical shelter but to a home in which to live in security, PEACE and dignity. The Federal Office for the Environment stresses the need to avoid noise at the sources and protect the natural resounce "tranqulity" because this is valuable for the health and well being of the population.
The damage to health due to noise is well documented. The publication: Environmental Series no 329:Noise, produced by the Swiss Agency for the Environment, Forests and Landscapes (SAEFEL) provides clear explanations on the health hazards due to noise,. This publication can be obtained through: www.bundespublikationen.admin.ch. enquiries to: +41(0)58 465 53 00. The Health minister emphasised the Swiss Health Policy is underpinned " We have to create an environment that makes healthy behaviour easy"
The ear is not made to be constantly stimulated. The inner ear is delicate. Hearing results from hairs on a membrane in the inner ear set vibrating by sound. The tips of these hairs knock against a membrane that sends impulses to the brain to interpret sound, the tips of these hairs are fragile ad are damaged by loud noise leading to hearing loss. Noise interfers with our thoughts, feelings and activities, with cognative functions including attention, concentration and memory. These impacts have significant long term consequences for children`s development. Noise disturbs sleep causing neurological problems, stress, fatique and changes in the body^s chemistry. Noise damage includes incraes in heart rate and raised blood pressure, cardiovascular and high blood pressure, and hormonal changes leading to stress.
Article 257f of the Code of Obligations stresses that "The tenent must use the object ie the rented flat, with due care, The tenent must show due consideration for others who share the building and for neighbours." In view of the health damage caused by noise nuisance, noise should not leave one`s flat. Anyone who wants to use a musical instrument must noise proof their flat or go to a nearby school to practice.
Sie wohnen wohl nicht auf einem Dorf. Wir leiden seit 8 Jahren unter dem Hupen der Dorfbewohner (die "Gefahrenstelle" ist weit entfernt und hat einen Ausweichplatz), aber die Herrschaften, die hupen gehören zur Oberschicht und sind Schweizer. Man hat uns, nachdem wir uns beschwert haben, gesagt, dass wir eh nicht mehr lange hier wären, man würde dafür sorgen, dass wir verschwinden. Und die Polizei spielt mit, da die Tochter des Kontrahenten bei der Polizei arbeitet. Man hat als Ausländer keine Chance...
bei uns ist es der bellende Hund des Nachbars. Der Hund bellt wenn die Zeitung kommt und der Pöstler kommt und geht, er bellt wenn die Kinder vorbeilaufen, wenn ne Katze vorbei geht, ein Vogel am Zaun sitzt..Konstant... 10Minuten lang pro Ereignis. Eigentlich könnte ich drüber weg hören, wenn da nicht der Besitzer unseren Sohn als Idiot betitelt, wenn er auf unserem Rasen Fussball spielt und der Hund dann natürlich auch bellt und bellt und immer noch bellt.... Es geht nichts über Toleranz - aber wenn sie einseitig ist nützt sie nicht viel.
Ich verstehe nicht, warum die Schweiz so ruhig ist. Es gibt Geräusche in Europa, es gibt Menschen, es gibt Tiere, Vögel. Der Mensch lebt, sitzt nicht und ärgert sich, dass irgendwo ein Hund bellt. Ein bisschen locker. Es ist wie ein Friedhof hier.
Überall sind die Menschen lebhaft und fröhlich und in der Schweiz steif und nervös.
Switzerland was a quiet peaceful place years ago-
Kigh densification is turning Zurich into a slum.