Ja, ab 55 Jahren haben Sie Anspruch auf maximal 520 Taggelder. Bis zu diesem Alter waren es maximal 400. Die Höchstzahl an Taggeldern wird angepasst, sobald man die Altersgrenze überschreitet. Konkret: Die Anpassung erfolgt auf Beginn des Monats, in dem Sie 55 werden.

Es gibt allerdings eine weitere Voraussetzung. Sie müssen in den letzten zwei Jahren vor der Anmeldung bei der regionalen Arbeitsvermittlung Jobverlust Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld? mindestens 22 Monate lang Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Für die in Ihrem Fall bisher vorgesehenen maximal 400 Taggelder sind bloss 18 solche Beitragsmonate vorausgesetzt.

Die Höchstzahl der Taggelder, die Stellensuchende beziehen können, hängt zusätzlich von zwei Faktoren ab: allfällige Unterhaltspflichten und der Bezug einer Invalidenrente. Das kann den Anspruch erhöhen. Maximal gibt es 640 Taggelder.

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Quelle: Beobachter Edition