Nein. Wenn Sie gekündigt wurden, werden beim Arbeitslosentaggeld freiwillige Überbrückungsleistungen nicht berücksichtigt. Zu den freiwilligen Leistungen Entlassungen Haben wir Anspruch auf einen Sozialplan? gehören:

Beim Arbeitslosengeld abgezogen werden: ordentliche Leistungen der obligatorischen oder überobligatorischen beruflichen Vorsorge und Überbrückungsrenten, wenn sie im Reglement vorgesehen sind.

Auch Freizügigkeitskapital wird in Abzug gebracht, wenn es statt einer möglichen Altersrente bezogen wird. Etwa wenn Ihre Pensionskasse eine Pensionierung mit 62 vorsieht und Sie anstelle der Rente das Kapital wählen . Dann rechnet die Arbeitslosenkasse Ihr Freizügigkeitskapital in eine Rente um und zieht diesen Betrag beim Taggeld ab.

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