Ja, auch Schwangere können normal Arbeitslosengeld beziehen, obwohl sie vor allem gegen Schwangerschaftsende natürlich eher schwer vermittelbar sind. In den letzten zwei Monaten vor der Geburt entfällt sogar die Pflicht zur Stellensuche.

Das Arbeitslosengeld wird nach Abschluss einer Berufslehre aufgrund einer gesetzlichen Pauschale berechnet – es sei denn, der Lehrlingslohn wäre höher gewesen als diese. Dieser Pauschalansatz beträgt 127 Franken pro Tag. Davon werden 80 Prozent als Taggeld ausbezahlt, also 101.60 Franken pro Werktag. Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten die Hälfte davon. So bekommen Sie während der Schwangerschaft 50.80 Franken pro Tag.

Sobald das Kind da ist, erhalten Sie ein Mutterschaftstaggeld von 80 Prozent des früheren Lehrlingslohns. Nach dem Mutterschaftsurlaub können Sie weiter stempeln – mit einem ungekürzten Taggeld von 101.60 Franken.

Kündigungsschutz bei Schwangeren

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Die Freude ist gross – endlich schwanger! Wenn jetzt nur nicht grad auch noch ein potentieller Jobwechsel anstehen würde...
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Quelle: Beobachter Edition