Ja, auch Schwangere können normal Arbeitslosengeld beziehen, obwohl sie vor allem gegen Schwangerschaftsende natürlich eher schwer vermittelbar sind. In den letzten zwei Monaten vor der Geburt entfällt sogar die Pflicht zur Stellensuche.
Das Arbeitslosengeld wird nach Abschluss einer Berufslehre aufgrund einer gesetzlichen Pauschale berechnet – es sei denn, der Lehrlingslohn wäre höher gewesen als diese. Dieser Pauschalansatz beträgt 127 Franken pro Tag. Davon werden 80 Prozent als Taggeld ausbezahlt, also 101.60 Franken pro Werktag. Unter 25-Jährige ohne Kinder erhalten die Hälfte davon. So bekommen Sie während der Schwangerschaft 50.80 Franken pro Tag.
Sobald das Kind da ist, erhalten Sie ein Mutterschaftstaggeld von 80 Prozent des früheren Lehrlingslohns. Nach dem Mutterschaftsurlaub können Sie weiter stempeln – mit einem ungekürzten Taggeld von 101.60 Franken.
Kündigungsschutz bei Schwangeren
Die Freude ist gross – endlich schwanger! Wenn jetzt nur nicht grad auch noch ein potentieller Jobwechsel anstehen würde...
Mehr zu Mutterschaft bei Guider, dem digitalen Berater des Beobachters
Darf der Arbeitgeber einer werdenden Mutter fristlos kündigen, wenn wegen einer Absenz kein Arztzeugnis vorgewiesen wird? Ist der Chef verpflichtet, nach dem Mutterschaftsurlaub den Wunsch auf Teilzeitarbeit zu erfüllen? Darf von Arbeitnehmern mit Familienpflichten Überzeitarbeit verlangt werden? Erhalten Sie als Guider-Mitglied Antworten rund ums Thema Mutterschaft im Arbeitsverhältnis.
Themen per E-Mail folgen
Stempeln, ohne gearbeitet zu haben
Muss ich trotzdem auf Jobsuche?
Ihre Rechte beim Wiedereinstieg in den Beruf
«Das System muss diese Leute tragen»
Musterland Schweiz – oder doch nicht?
Partner krank – ist Kürzung gerecht?
Mehr Taggelder ab 55?
Muss ich jetzt einen Vollzeitjob suchen?
Letzter Ausweg Ausland?
RAV-Kurs während der Freistellung?
Können Frühpensionierte stempeln gehen?
So bleiben Sie geschützt
Muss ich mit 64 auf Stellensuche?
So vermeiden Sie Kürzungen
Jeder Fehler kostet Geld
Kürzungen wegen Krankheit?
Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Arbeitslos und doch arbeiten?
Beitrag an Fahrkosten?