Sergio Marini startete mit Geldsorgen ins neue Jahr – zum zweiten Mal in Folge. Im Dezember 2020 war der Fitnesstrainer arbeitslos geworden, kurz darauf mussten die Studios wegen Corona schliessen. Marini meldete sich im Januar bei der Unia-Arbeitslosenkasse. Ein fehlendes Formular reichte er auf Anfrage nach. 

Dann hörte er zwei Monate nichts. Als er sich Ende März erkundigte, erfuhr er: Die Unterlagen sind nie eingetroffen. «Ich war irritiert, dass ich aktiv nachhaken musste», sagt der 31-Jährige aus Kloten ZH. Erst im Mai konnte Marini aufatmen. Er bekam sein Geld und fand gleich noch einen neuen Job.

Ein paar Monate lang arbeitete er in zwei Fitnessstudios, doch dann verlor er einen der beiden Jobs und musste sich per 1. Dezember erneut bei der Arbeitslosenkasse melden. Und wieder liess das Geld auf sich warten. «Dieses Mal fragte ich früh nach, ob die Unterlagen vollständig sind. Das wurde mir bestätigt – auch, als ich ein paar Tage später nachhakte.» Beim dritten Anruf Mitte Januar stellte sich aber heraus: Es fehlte doch ein Formular. 

Schwer erreichbar

Dieses Problem haben viele Arbeitslose. «Oft fehlt die Arbeitsbescheinigung, weil Arbeitgeber diese partout nicht rausrücken», sagt Beobachter-Expertin Sabine Neuhaus. «In anderen Fällen werden Versicherte vertröstet, weil die Arbeitslosenkassen ewig abklären und stets neue Unterlagen verlangen.» Seit Corona habe sich das verschärft, zudem seien viele Arbeitslosenkassen nur schwer erreichbar. 

Eine Weile lang auch die Unia. «Anfang 2021 waren wir im Raum Zürich am Limit, weil zwei andere Kassen wegen massiver Rückstände keine Anmeldungen mehr entgegennahmen.» Das Problem habe sich aber gelöst – es habe in der Pandemie nicht mehr Beschwerden gegeben, die Kundinnen und Kunden seien gemäss Umfragen sehr zufrieden. 

Am Ende ein Vorschuss

Nicht aber Sergio Marini. «Hier lief einiges schief», entschuldigte sich die Unia. «Offenbar hat unser Kundenservice nicht realisiert, dass er sich zwischenzeitlich abgemeldet und wieder angemeldet hat.» Als Vorschuss erhielt der Fitnesstrainer nun 900 Franken, die später rückvergütet werden. Das sei bei finanziellen Engpässen möglich. 

Beobachter-Expertin Neuhaus rät: «Arbeitslose sollten sich spätestens einen Monat vor Ablauf des Arbeitsvertrags beim RAV melden, wenn sie zeitnah auf das Arbeitslosengeld angewiesen sind. Mit vier Wochen Bearbeitungszeit ist bei einer Neuanmeldung zu rechnen.»

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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