Nein. Gemäss Bundesgericht dürfen Arbeitgeber sogenannte Ordnungs- oder Konventionalstrafen nur unter strengen Voraussetzungen einfordern. Die sind bei Ihnen nicht erfüllt.

Bussen müssen vertraglich vereinbart oder im Betriebsreglement vorgesehen Arbeitsvertrag Erst lesen, dann unterschreiben! sein. Die Höhe der Strafe muss dort definiert und angemessen sein. Auch die Verstösse, die zu einer Busse führen, müssen klar beschrieben sein.

Nicht erlaubt sind zudem Bussen, die lediglich zur Bereicherung des Arbeitgebers dienen. Die Bussen dürfen auch keinen Schadenersatzcharakter haben. Denn für den Ersatz von finanziellen Schäden, die Angestellte dem Arbeitgeber zufügen, gelten zwingende gesetzliche Regeln. Gemäss diesen ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang ein Angestellter Schadenersatz bezahlen muss.

Der Arbeitgeber könnte also einen Schadenersatz fordern, wenn er durch die Verspätung einen konkreten Schaden erlitten hat.

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Welche Loyalität darf der Arbeitgeber einfordern? Welche Rechte hat man, wenn man sich im Mitarbeitergespräch oder bei der Leistungsbeurteilung ungerecht behandelt fühlt? Darf der Chef private Mails mitlesen? Beobachter-Abonnenten wissen, welche Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis gelten und können sich wehren, wenn es die Situation erfordert.

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