Frage: Mein Ex-Arbeitgeber schuldet mir Geld für Überstunden. Ich habe ihn vergeblich gemahnt. Wie und wo klage ich? Ich lebe in Wil, arbeitete in Zürich, die Firma sitzt in Zug.

Bevor Sie klagen können, müssen Sie eine Schlichtung anstreben. Je nach Kanton sind für arbeitsrechtliche Streitigkeiten Schlichtungsbehörden oder Friedensrichter zuständig. Diese versuchen die Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Das Gesuch können Sie am Ort einreichen, wo Sie arbeiten – in Ihrem Fall also beim Friedensrichteramt in Zürich –, oder dort, wo die Firma ihren Sitz hat – also bei der Schlichtungsbehörde in Zug. Das gilt auch, falls im Arbeitsvertrag ein anderer Gerichtsstand vorgesehen ist. Ihr Wohnsitz ist nicht ausschlaggebend.

Meist wird das Schlichtungsgesuch schriftlich eingereicht. An der Verhandlung müssen Sie und Ihr früherer Arbeitgeber persönlich erscheinen. Es ist aber erlaubt, sich von einer Vertrauensperson oder einem Anwalt begleiten zu lassen. Kommt es nicht zur Einigung, können Sie offiziell klagen. Bis zum Streitwert von 30'000 Franken ist das Verfahren kostenlos.

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