Ja, Sie haben ein Recht auf Ferien . Denn für jedes Arbeitsverhältnis besteht ein Arbeitsvertrag, auch wenn nie einer schriftlich abgeschlossen wurde. Ein mündlicher Arbeitsvertrag reicht nämlich auch.

Der kann sogar automatisch zustande kommen. Und zwar dann, wenn jemand Arbeit in seinen Diensten entgegennimmt, die nur gegen Lohn zu erwarten ist.

Für alle erwähnten Arten von Verträgen gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsrecht. Für private Arbeitsverhältnisse sieht das Gesetz ein Minimum von vier Wochen Ferien pro Jahr vor. Für unter 20-Jährige sind es sogar fünf Wochen.

Gesamtarbeitsverträge (GAV) schreiben teils mehr Ferien vor. Arbeitgeber dürfen also nicht unter diese minimalen Vorschriften gehen. Sie können bloss entscheiden, freiwillig mehr Ferien zu gewähren.

Buchtipp
Arbeitsrecht – Alles von der Stellensuche bis zur Kündigung
Buchcover Arbeitsrecht
Mehr zu Ferien und Absenzen bei Guider

Ferien sind dazu da, sich von der Arbeit zu erholen. Einige Regelungen bezüglich Ferien und Kurzabsenzen sorgen jedoch immer wieder für Verwirrung. Guider klärt Beobachter-Abonnenten nicht nur darüber auf, sondern zeigt auch, was bei Sonderfällen wie unbezahltem Urlaub oder Ferien während Arbeitsunfähigkeit rechtlich gilt.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren