Nach Fussball ist Reiten bei Kindern und Jugendlichen die zweitbeliebteste Sportart. Viele angefressene Reiterinnen und Reiter wünschen sich sehnlich ein eigenes Pferd. Bis es im Stall steht, sind aber einige Hürden zu nehmen.

Artgerechte Haltung

Pferde sind Herdentiere. Sie brauchen Bewegung, Beschäftigung und Artgenossen. Ausserdem schlafen sie nicht mehrere Stunden am Stück, sondern dösen meist im Stehen oder am Boden. Deshalb dürfen Pferde in der Schweiz nicht angebunden gehalten werden.

Das Tierschutzgesetz schreibt weiter vor, dass sie im Stall Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu anderen Pferden haben und Jungtiere in Gruppen gehalten werden müssen. Genutzte Pferde, etwa solche im Reitbetrieb, müssen mindestens zweimal wöchentlich während je zweier Stunden freien Auslauf haben – der Halter ist verpflichtet, ein sogenanntes Auslaufjournal zu führen. Nicht genutzten Pferden steht ein täglicher Auslauf von mindestens zwei Stunden zu.

Im Stall gelten neu Mindestgrössen bei den Boxen, abhängig von der Grösse des Pferdes. Bei einer Einzelbox für ein Pferd mit Widerristhöhe von 1,7 Meter sind es mindestens 10,5 Quadratmeter. Nähere Informationen zu den Mindestanforderungen an Pferdeboxen lesen Sie in der Fachbroschüre (PDF) des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Jedes Pferd muss bei der Tierverkehrsdatenbank registriert sein und über einen Pferdepass verfügen. Fohlen werden neu per Mikrochip gekennzeichnet. Wichtige Änderungen wie zum Beispiel Eigentümer- oder Stallwechsel sind meldepflichtig.

Ausbildung

Bis der Traum vom schwerelosen Galopp wahr wird, braucht es viel Geduld und Zeit. Ein paar Reitstunden reichen nicht. Reiten lernen ist ein Prozess, der dem Pferd zuliebe nie enden sollte. Am Beginn stehen Einzelstunden. Gruppenlektionen sind günstiger, eignen sich aber erst für Fortgeschrittene. Es lohnt sich, für guten Unterricht einen weiteren Weg und höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Reitlehrer müssen ausgebildet, geduldig und erfahren sein. Da Reitstunden nicht billig sind (siehe Infografik), sollte man sich vor dem Kauf eines Abos unbedingt nach den Regelungen bei Ferien und Krankheit erkundigen.

Mehr zu Haustieren bei Guider

Ob Sie sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschaffen, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Guider erklärt Beobachter-Abonnenten, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.

Bewegung, Pflege

Reiten ist ein zeitintensives Hobby. Der Aufwand für eine Reitstunde hält sich noch in Grenzen: In rund zwei Stunden hat man ein Pferd geputzt und gesattelt, ist eine Stunde geritten und hat das Tier anschliessend wieder versorgt.

Mit einem eigenen Pferd vervielfacht sich der Aufwand. Es will täglich gepflegt und bewegt werden. Deshalb suchen viele ein Pflegepferd, das sie für zirka 100 bis 150 Franken im Monat einmal pro Woche reiten. Dabei fallen immer auch Pflegearbeiten an. Deshalb empfiehlt es sich, die wichtigsten Punkte schriftlich festzuhalten. Etwa die Wochentage, Pflegeaufgaben, Umfang der Haftung, verlangte Versicherungen, Kündigungsmodalitäten.

Gesundheit

Pferde sollten zwei- bis viermal jährlich entwurmt und geimpft werden. In der Regel erstellt der Tierarzt einen Impfplan.

Pferde erleiden bei Verstopfungen und Darmverschlingungen oft schmerzhafte, lebensbedrohliche Koliken. Eine Operation kostet schnell 5000 bis 10'000 Franken. Deshalb sollten Pferdebesitzer einen entsprechenden Notfallbatzen beiseitelegen.

Es gibt eine Art Krankenkassen für Pferde, die Heilungskosten bei Krankheit und Unfall decken. Sie sind ausgesprochen teuer, und die Liste der Ausschlussgründe im Kleingedruckten ist lang.

Wenigstens muss sich ein Halter nicht immer freinehmen, wenn er mit dem Pferd zum Tierarzt muss. Bei notfallmässigen, nicht aufschiebbaren Behandlungen hat ihm der Arbeitgeber freizugeben – ohne Lohnabzug.

Haftung

Pferde sind Fluchttiere und reagieren impulsiv. Zum Glück sind schwere Unfälle selten. Neben dem Helm bietet auch eine Sicherheitsweste einen gewissen Schutz. Bei einem Unfall übernimmt die Krankenkasse oder die Unfallversicherung die Heilungskosten der Reiterin oder des Reiters.

Für Schäden, die ein Pferd verursacht, kommt in erster Linie die Haftpflichtversicherung des Besitzers auf. Laut Bundesgericht muss aber immer der jeweilige Reiter für Unfallschäden aufkommen, auch wenn ihm das Pferd nicht gehört. Daher sollten Reitende eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung haben. Wer regelmässig ein fremdes Pferd reitet, sollte den Zusatz «Reiten fremder Pferde» einschliessen. Das deckt bei einem Unfall Verletzungen des Pferdes.

Kauf und Garantie

Wer ein Pferd kaufen möchte, sollte sich genügend Zeit bei der Auswahl lassen und sich kompetente Beratung suchen. Die gesetzliche Garantiefrist beträgt nur gerade neun Tage – und das auch nur für schriftlich zugesicherte Eigenschaften. Der Käufer muss Mängel innerhalb dieser Frist beim Gericht anzeigen und eine Untersuchung des Pferdes durch einen Sachverständigen verlangen. Ist die Rüge berechtigt, hat der Käufer Anspruch auf einen Preisnachlass. Verstreicht die Garantiefrist ungenutzt, haftet der Verkäufer nur noch, wenn er den Kunden absichtlich getäuscht hat.

Es lohnt sich, das Tier durch einen neutralen Tierarzt untersuchen zu lassen. Die Kosten gehen zulasten des Käufers. Vorteilhafter ist der sogenannte «Kauf auf Probe». Der Kunde bekommt das Pferd während einer vertraglich vereinbarten Probezeit überlassen und kann ausprobieren, ob er sich mit ihm versteht und ob es sich in der neuen Umgebung zurechtfindet. Für allfällige Unfallfolgen und Schäden haftet der Käufer während der Probezeit nur, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Der Kauf wird definitiv, wenn sich der Käufer entscheidet, das Pferd zu behalten – oder mit Ablauf der Probezeit. Danach besteht kein Garantieanspruch mehr.

Die Parteien sind jedoch frei, andere Regelungen zu vereinbarten. Auch da gilt: Ein schriftlicher Kaufvertrag ist ein absolutes Muss.

Ein Pferd: Teurer als ein Auto

Anschaffung und Haltung eines Pferdes verursachen einmalige Kosten ab 10'000 Franken und Fixkosten pro Monat zwischen 1300 und 1800 Franken.

Weitere Informationen
  • Informationen zur Pferdehaltung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): www.blv.admin.ch
     
  • Informationen zur Registrierung in der Tierverkehrsdatenbank: www.agate.ch
Buchtipp

Eine witzige Bestseller-Reitlehre: Horst Stern: «So verdient man sich die Sporen»; Verlag Kosmos