Ja. Zumindest, wenn Sie auf der italienischen Seite fahren. Alle Wintersportler, die ab Januar 2022 in Italien auf die Piste gehen, müssen neu haftpflichtversichert sein. Damit sind Sach- und Personenschäden an Dritten abgedeckt. Winterwanderer und Schneeschuhläufer sind nicht davon betroffen, da diese grundsätzlich keine Pisten benutzen dürfen.

Alle anderen müssen den Pisten-Carabinieri einen entsprechenden Nachweis vorlegen können, ansonsten droht eine Busse von bis zu 150 Euro und ein Entzug des Skipasses. Verlangen Sie deshalb vor dem Skiurlaub einen Nachweis von Ihrem Versicherer. Sollten Sie keine haben, können Sie eine Haftpflichtversicherung mit dem Skipass-Zusatz «Snowcare» in Italien an der Kasse oder online abschliessen.

Vorsicht auch bei der Einkehr am Pistenrand: Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können die Carabinieri Sie neu mit einer Busse zwischen 250 und 1000 Euro belegen. Auf der Schweizer Seite gibt es keine Promillegrenze, eine berauschte Fahrt kann aber trotzdem gravierende Folgen haben. Mehr dazu erfahren Sie im Ratgeber unten.

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Bei einem Sachschaden kommt schnell die Frage auf: Wer haftet und wer zahlt? Sind zusätzlich Personen involviert, kann es noch teurer werden. Beobachter-Abonnenten erfahren bei Guider, was man zur Privathaftpflichtversicherung wissen sollte.

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