Verena Calame aus dem bernischen Bremgarten bezieht eine private Leibrente. Solche Rentenzahlungen muss man zu 40 Prozent versteuern. Im Kanton Bern trägt man dazu den vollen Betrag in die Steuererklärung ein, worauf ihn das Steueramt dann von 100 auf 40 Prozent korrigiert.

Das klappte immer, und so hat Verena Calame die Veranlagung von 2015 in diesem Punkt nicht kontrolliert. Erst als sie die Steuererklärung für 2016 ausfüllte und die früheren Unterlagen zur Hand nahm, fiel ihr auf, dass die Rente voll besteuert worden war. Sie rief beim Steueramt an. Es hiess, sie könne nichts mehr machen, da die Veranlagung längst rechtskräftig sei.

Zum Glück fragte Verena Calame auch noch beim Beratungszentrum des Beobachters nach, ob sie sich mit der zu hohen Steuerrechnung abfinden müsse. Der Berater sagte, der Erfolg sei zwar ungewiss. Dennoch empfahl er ihr, ein Gesuch um Berichtigung einzureichen, da der Fehler beim Steueramt lag.

Gute zwei Monate später erhielt Calame Post: Ihr Gesuch wurde gutgeheissen und die Steuerrechnung um gut 2000 Franken reduziert.

Checkliste «Übersicht Versicherungspolicen Säule 3b» bei Guider

Versicherungspolice mit oder ohne Sparteil, fondsgebundene Lebensversicherungen, Einmaleinlagen mit Leibrente: Beobachter-Abonnenten erhalten in der Checkliste «Übersicht Versicherungspolicen Säule 3b» eine praktische Zusammenstellung, was die wichtigsten Merkmalen der verschiedenen Versicherungspolicen in der freien Vorsorge 3b sind.

Buchtipp

Der Steuerberater

Steuern sparen? So gehts! Dieser Steuerberater der Beobachter-Edition erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung.

Zum Buchshop

Buchcover Beobachter Edition Der Steuerberater
Quelle: Beobachter Edition