Bundesgerichtsentscheide zur Vortrittsregelung in zweispurigen und grosszügig ausgebauten Kreiseln
Bei der Einfahrt in den Kreisel dürfen Sie keine von links kommenden Fahrzeuge behindern – und beim Spurwechsel innerhalb des Kreisels ist nur vortrittsberechtigt, wer seine Absicht korrekt anzeigt.