Nein. Es ist zwar möglich, dass die Lehrperson Gegenstände wegnehmen kann, wenn der Unterricht dadurch gestört und ein vernünftiges Lernen verunmöglicht wird. Denn im Rahmen der kantonalen Schulgesetze können Schulen vorschreiben, dass der Gebrauch von Mobiltelefonen in ihren Gebäuden untersagt ist.

Das Handy ist aber Eigentum Ihres Sohnes. Deshalb muss der Lehrer es ihm am gleichen Tag nach Unterrichtsende zurückgegeben. Andernfalls verstösst er gegen die verfassungsrechtlich postulierte Eigentumsgarantie, die das Hab und Gut einer Person vor staatlichen Eingriffen schützt. Die Lehrperson ist überdies zur sorgfältigen Aufbewahrung des Handys verpflichtet.

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Checkliste «Gespräch mit Lehrperson»

Sind Sie unzufrieden mit einer Erziehungsmassnahme der Lehrperson oder mit einer Schulvorschrift? Beobachter-Mitglieder erhalten mit der Checkliste «Gespräch mit der Lehrperson» Tipps, wie Sie Wünsche oder Kritik am besten beim Elternabend ansprechen können.