In Ihrem Fall ja. Die Alimentenbevorschussung ist in vielen Kantonen abhängig vom Vermögen und von den Einkünften. Sobald Ihr Haushaltseinkommen die im kantonalen Gesetz festgelegten Grenzbeträge übersteigt, kann die Gemeinde die Bevorschussung kürzen oder einstellen. Einige Kantone berücksichtigen die Finanzen des Partners. Im Kanton Aargau darf der Sozialdienst Einkommen und Vermögen des Partners nach zweijähriger Lebensgemeinschaft voll anrechnen. Daher ist Ihr Haushaltseinkommen nun offenbar zu hoch für eine Bevorschussung.

Ihr Partner ist zwar rechtlich nicht verpflichtet, Ihre Kinder zu unterstützen. Aber was will er anderes tun, wenn Sie zusammenleben?

Merkblatt «Inkassohilfe Alimente» bei Guider

Bezahlt der Ex-Partner die Alimente nur unzuverlässig, kann der bedürftige Elternteil bei der Gemeinde ein Gesuch zur Bevorschussung der Alimente stellen. Beobachter-Abonnenten erfahren im Merkblatt «Nicht bezahlte Alimente eintreiben», wie sie ein Gesuch um Inkassohilfe einreichen und welche Punkte dabei beachtet werden müssen.

Buchtipp
Gute Eltern trotz Trennung
Gute Eltern trotz Trennung
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren