In Ihrem Fall ja. Die Alimentenbevorschussung ist in vielen Kantonen abhängig vom Vermögen und von den Einkünften. Sobald Ihr Haushaltseinkommen die im kantonalen Gesetz festgelegten Grenzbeträge übersteigt, kann die Gemeinde die Bevorschussung kürzen oder einstellen. Einige Kantone berücksichtigen die Finanzen des Partners. Im Kanton Aargau darf der Sozialdienst Einkommen und Vermögen des Partners nach zweijähriger Lebensgemeinschaft voll anrechnen. Daher ist Ihr Haushaltseinkommen nun offenbar zu hoch für eine Bevorschussung.

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Ihr Partner ist zwar rechtlich nicht verpflichtet, Ihre Kinder zu unterstützen. Aber was will er anderes tun, wenn Sie zusammenleben?

Rechtsratgeber
Merkblatt «Inkassohilfe Alimente»

Bezahlt der Ex-Partner die Alimente nur unzuverlässig, kann der bedürftige Elternteil bei der Gemeinde ein Gesuch zur Bevorschussung der Alimente stellen. Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Nicht bezahlte Alimente eintreiben», wie sie ein Gesuch um Inkassohilfe einreichen und welche Punkte dabei beachtet werden müssen.

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