Nein, das sollten Sie nicht tun. Auch wenn es im Prinzip eine schöne Idee ist, dass man für die Plüschtiere neue Besitzer sucht und sie nicht einfach im Müll landen. Doch in den meisten Gemeinden ist das nicht gern gesehen. In den Städten Zürich, Basel, Bern, Luzern und St. Gallen kann es gar eine Busse geben.

Luzern und St. Gallen vertreten eine Nulltoleranzpolitik. Gegenstände, die auf öffentlichem Grund abgestellt werden, gelten dort als Abfall und müssen korrekt entsorgt werden Recycling Das gehört nicht in den «Güsel» . Es spielt keine Rolle, ob es sich um herzige Plüschtiere oder ein Sofa handelt.

Basel, Bern und Zürich gehen kulanter mit dem Verweis «Gratis zum Mitnehmen» um. Man schaut, wie lange die Dinge rumstehen. In Zürich und Bern drückt man ein Auge zu, wenn Sie die Gegenstände nach einem Tag respektive in der Nacht wieder ins Haus nehmen. Allgemein gilt das Gebot, dass niemand behindert werden darf und die Gegenstände in brauchbarem Zustand sein sollten.

Trotz Kulanz ist das Hinstellen illegal. Wenn man leichtsinnig Gegenstände abstellt oder es übertreibt und die Situation als wilde Deponie ausnutzt, ermitteln Abfalldetektive oder die Polizei. Die Busse respektive die Gebühr für die Entsorgung liegt in den erwähnten Städten bei mehreren Hundert Franken – im Kanton Zürich sind nach Gesetz sogar Bussen bis zu 50'000 Franken möglich.

Alternativen gibt es genug

Nutzen Sie daher andere Möglichkeiten. Ein Brockenhaus Entsorgung Was übernimmt das Brockenhaus? kann in Frage kommen, ebenso Flohmärkte, Tauschbörsen, Secondhandshops oder Kleinanzeigen im Internet.

Auf der nicht gewinnorientierten Plattform Nimms.ch werden Gegenstände ausschliesslich gratis zum Abgeben angeboten. Man registriert sich und erhält via Formular Anfragen von Interessenten.

Buchtipp
Ausziehen – umziehen – einziehen
Ausziehen – umziehen – einziehen
Den besten Rat – jede Woche per Mail
«Den besten Rat – jede Woche per Mail»
Christian Gmür, Content-Manager Ratgeber
Der Beobachter Newsletter