Dass Benjamin Wöhrle in einer Küche arbeitet, ist nicht selbstverständlich. Er ist HIV-positiv. Etliche Bewerbungen hat er geschrieben und immer nur Absagen erhalten: «Ich wollte kein Geheimnis aus meiner Infektion machen und sprach Klartext, wenn ich zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde», erzählt er. «Die Leute reagierten irritiert.» Angesteckt mit dem Virus hat er sich im Mutterleib. Heute geht es dem 24-Jährigen dank Medikamenten recht gut – und eine Lehrstelle hat er auch: in der Betriebskantine von Jürg Jegges Stiftung «Märtplatz» beim zürcherischen Freienstein.

«Noch immer sind diffuse Ängste spürbar, wenn es um die Integration von HIV-positiven Menschen in der Arbeitswelt geht», sagt Dominik Bachmann von der Aidshilfe Schweiz. Der Jurist bearbeitet pro Jahr Dutzende von Fällen, in denen es um arbeitsrechtliche oder versicherungstechnische Dinge geht. Doch nicht immer ist sein Engagement von Erfolg gekrönt. Ein 35-jähriger Ratsuchender verlor, trotz Bachmanns Intervention, nach seinem Outing als HIV-Infizierter seinen Job in einer Bäckerei. Das Virus, so die abenteuerliche Begründung des Chefs, könnte beim Teigkneten ins Brot gelangen und so Leute anstecken. Ausserdem würde die Kundschaft ausbleiben, wenn bekannt würde, dass ein HIV-Positiver in der Backstube arbeite.

HIV-Positive dürfen alle Berufe ausüben

Als Bachmann den Chef darauf hinwies, dass das eine diskriminierende Argumentation ist, rettete sich der ins Abstrakte: Die Anstellung eines HIV-Positiven in einer Bäckerei verstosse gegen die Hygienebestimmungen des Lebensmittelgesetzes.

Tatsache ist: Es gibt in der Schweiz keinen Beruf, der von HIV-Positiven wegen Hygiene- oder anderen Vorschriften nicht ausgeübt werden darf. Es muss auch niemand bei Bewerbungen eine HIV-Infektion erwähnen. Ebenso wenig kann HIV ein Grund sein, jemandem zu kündigen.

Praktisch verwehrt hingegen bleibt HIV-Positiven der Weg in die berufliche Selbständigkeit; und zwar ganz einfach deshalb, weil sie keine Möglichkeit haben, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. Selbst wenn sich Betroffene in langjähriger und erfolgreicher medikamentöser Therapie befinden – was heute meist der Fall ist –, wird ihnen die Aufnahme konsequent verweigert. Der 51-jährige Karl W. aus Chur, langjähriger Platzspitz-Klient und seit 21 Jahren HIV-positiv, musste das zur Kenntnis nehmen, als er sich vor zehn Jahren selbständig machen wollte. Schliesslich gründete er trotzdem eine Einzelfirma – ohne Taggeldschutz. Denn sein Umfeld ermunterte ihn dazu. «Sollte es mit mir gesundheitlich bachab gehen, unterstützen mich meine Eltern und meine Freundin», erzählt der Computerfachmann.

Kein eigenes Haus wegen HIV

Die einzige Chance, als Selbständigerwerbender taggeldversichert zu bleiben, haben HIV-Betroffene, die als Angestellte in einem Kollektiv versichert waren und ohne Risikoselektion in die Einzeltaggeldversicherung übertreten können. Trotz dieser unbefriedigenden Rechtslage rät Experte Dominik Bachmann Betroffenen davon ab, zu lügen. «Dieser Schuss könnte nach hinten losgehen» – da nämlich eine Versicherung Leistungen verweigern darf, wenn wissentlich falsche Angaben zum Gesundheitszustand gemacht wurden. Dasselbe gilt für Zusatzversicherungen, die HIV-Positiven generell verweigert werden, sogar dann, wenn sie dank Therapie gute Blutwerte haben und die Virenlast gering ist.

Für Bachmann ist die Haltung der Versicherungen je länger, je weniger nachvollziehbar. «Die Versicherungen ignorieren die medizinischen Fortschritte einfach», kritisiert er. Und betont, dass viele HIV-Positive voll im Leben stehen und ihre Zukunft planen möchten, aber das punkto Absicherung nicht können.
Die Versicherungen verteidigen ihr Vorgehen: Man arbeite halt mit statistischen Risiken, und die seien bei einer HIV-bedingten Schwächung des Immunsystems gegeben. Auch der Erwerb von Wohneigentum, wo eine Lebensversicherung bei geringem Eigenkapital oft vorausgesetzt wird, bleibt für HIV-Positive deswegen oft ein Traum.

Immer wieder für Probleme sorgen die Formulare der Pensionskassen, die bei Stellenantritt ausgefüllt werden müssen und auf denen – sobald es den überobligatorischen Bereich betrifft – Angaben zum Gesundheitszustand gefordert werden. Die vertraulichen Angaben zur Gesundheit bleiben nämlich oft nicht der Pensionskasse vorbehalten, sondern machen noch den Umweg über den Arbeitgeber. Ein weiteres Problem: Bei kleineren Firmen und KMU wird die Pensionskasse oft von der Personalabteilung geführt. Eine Trennung der Informationen ist nicht möglich. In den Gesundheitsfragebögen von Vorsorgeeinrichtungen ist zudem oft eine Art Blankovollmacht enthalten. Sie ermächtigt die Pensionskasse, sich im Leistungsfall mit unterschiedlichsten Akteuren in Verbindung zu setzen. «Datenschutzkonform ist das nicht», sagt Bachmann.

Zu seinem Recht kommt nur, wer bereit und stark genug ist, dafür zu kämpfen. So wie Sandro K., der eine Ausbildung zum technischen Operationsassistenten absolvieren wollte. Nach bestandener Aufnahmeprüfung für die Berufsschule füllte er den Gesundheitsfragebogen aus und gab an, HIV-positiv zu sein. Daraufhin kündigte ihm die Schule den Ausbildungsvertrag. Begründung: «Gesundheitszustand». Der junge Mann erhob Beschwerde und klagte wegen Verstosses gegen das Gleichstellungsgesetz. Er bekam Recht – allerdings erst nachdem ein infektiologisches Gutachten festhielt, dass das Risiko einer HIV-Übertragung im Berufsalltag eines Operationsassistenten praktisch gleich null sei.

Weit häufiger konfrontiert sind HIV-Patienten nach wie vor mit Hindernissen, wenn sie in einem anderen Land Ferien machen wollen oder geschäftlich unterwegs sind, obwohl solche Beschränkungen keinerlei Nutzen für die öffentliche Gesundheit haben. Insgesamt 60 Länder verbieten oder erschweren HIV-Positiven die Einreise, was im Zeitalter globalisierter Handelsbeziehungen schlicht stossend ist. Gibt ein HIV-Positiver seine Infektion nicht auf Einreiseformular oder Visumantrag an, reicht ein Blick ins Handgepäck, wo verdächtige Medikamente HIV-Positive rasch entlarven. Der 49-jährige Berner David H., der beruflich viel unterwegs ist, lässt darum vor der Abreise seine Medikamente vom Apotheker jeweils in Schachteln für Vitaminpräparate umpacken und kreuzt beim HIV-Status konsequent «negativ» an.

Dank Obama in die USA reisen

Betroffen von den Reisebarrieren sind auch Jugendliche, die Berufserfahrung im Ausland sammeln möchten oder ein Auslandssemester planen. «Die diskriminierenden Einreise- und Niederlassungsbestimmungen vereiteln ihre Aus- und Weiterbildungspläne», kritisiert Linus G. Jauslin von der Stiftung Aids und Kind. Der Generalsekretär steht in engem Kontakt zu einer Gruppe HIV-positiver Jugendlicher, darunter Benjamin Wöhrle, die er berät und unterstützt, wenn Hilfe gefragt ist. Schon mehrmals reiste Jauslin mit Jugendlichen auch an internationale Aids- und HIV-Kongresse innerhalb Europas. Die USA waren für die Gruppe bis vor kurzem verbotenes Terrain. Am 4. Januar 2010 erst hob Washington das vor 22 Jahren verhängte Einreise- und Einwanderungsverbot für Menschen mit HIV/Aids auf. «Dank Obama!», freut sich Benjamin Wöhrle. Er will unbedingt 2012 am Weltaidskongress in Washington teilnehmen.

Hintergrund

So wird HIV übertragen

  • Ungeschützter Geschlechtsverkehr
  • Drogenkonsum: gemeinsame Benutzung von Spritzbesteck
  • Übertragung von Mutter auf Kind (mit geeigneten Massnahmen heute praktisch kein Risiko mehr)
  • Übertragung über Blut oder Blutprodukte im medizinischen Umfeld (in der Schweiz kaum mehr zu befürchten)


So wird HIV nicht übertragen

  • Öffentliche Toiletten, Saunas oder Hallenbäder sind keine Gefahr.
  • Ebensowenig Türklinken, Telefonhörer, Wäsche und Geschirr.
  • HIV wird nicht durch Insektenstiche oder Haustiere übertragen.
  • HIV wird weder beim Arzt noch beim Zahnarzt oder im Spital übertragen.
  • Kein Risiko besteht beim Coiffeur, bei Manicure und Pedicure.
  • Piercing und Tattoos: unbedenklich, wenn Hygienevorschriften eingehalten.
  • Kein HIV-Übertragungsrisiko besteht beim Husten und Niesen.
  • Kein Risiko beim Händeschütteln, Umarmen, Streicheln, Kuscheln, Küssen, Zungenküssen und Petting.
  • Haarrisse bei den Fingernägeln und ähnlich kleine oder bereits verheilte Wunden stellen keine Gefahr dar.
  • Das HI-Virus wird nicht über Urin oder Kot übertragen.


Quelle: Aidshilfe