Aus dem Schweinestall stieg Rauch auf. Der Nachbar rannte hin, schlug die Scheiben ein und versuchte, möglichst viele Tiere aus dem brennenden Gebäude hinauszutreiben. Wenig später eilten der Stallbesitzer und weitere Anwohner dazu. Doch für 150 Ferkel kam jede Hilfe zu spät: Sie standen auf einem Kunststoffboden, der unter ihren Füssen wegschmolz. Die Tiere ertranken in der Jauche, die in Gräben darunter gesammelt wurde. So geschehen am 1. Februar in Rothenhausen TG.

Wenige Tage zuvor war ein Hof in Cortébert im Berner Jura in Flammen aufgegangen. Die Bauern konnten 70 Rinder retten, für 50 Kälber reichte es nicht mehr. Schuld am Brand war laut Polizei vermutlich ein technischer Defekt an einer Elektroinstallation. 

Ein typischer Fall. Mängel an elektrischen Anlagen sind die zweithäufigste Ursache von Bränden auf Bauernhöfen, gleich nach Blitzeinschlägen. Ungeeignete Heizstrahler und veraltete Wärmelampen, frei herumhängende Kabel – alles keine Seltenheit.

Systematische Strafanzeigen

Für die Tierrechtsorganisation Peta Schweiz ist das unhaltbar. «Viele Brände und somit viel Tierleid liessen sich vermeiden, wenn man den Brandschutz ernster nehmen würde», sagt Kampagnenleiterin Ilana Bollag. Seit letztem Jahr reicht die Organisation in solchen Fällen deshalb systematisch Strafanzeigen ein – auch in Rothenhausen und Cortébert. Der Vorwurf: Die Halter vernachlässigen den Brandschutz und nehmen damit den Tod der Tiere in Kauf.

Jemandem die Polizei auf den Hals hetzen, wenn er gerade Hab und Gut verloren hat? Das sorgt für Empörung. In Cortébert solidarisierten sich fast 24'000 Personen mit der Bauernfamilie und forderten den Rückzug der Anzeige. Der Schweizer Bauernverband spricht von einem Affront: «Peta ist gegen die Nutztierhaltung generell und will den Haltern das Leben so schwer wie möglich machen. Es geht ihnen nicht um die Sache, sondern nur um ihre Mission.»

Dass man gezielt provoziere, bestreitet Peta nicht. «Wir wollen, dass das Thema aufs Tapet kommt, damit sich endlich etwas für die Tiere ändert. Dabei macht man sich manchmal unbeliebt, wie es leider bei Bewegungen für soziale Gerechtigkeit üblich ist», sagt Ilana Bollag.

«Wir sind seit Jahren an diesem Thema dran, doch es ist sehr komplex und schwierig, konkrete Forderungen zu stellen.»

Vanessa Gerritsen, Sprecherin «Tier im Recht»

Mit ihrem Anliegen steht Peta nicht allein da. Der Schweizer Tierschutz arbeitet derzeit an einem Merkblatt für Landwirte. Auch die Organisation Tier im Recht hält den Brandschutz in der Landwirtschaft für ungenügend. «Wir sind seit Jahren an diesem Thema dran, doch es ist sehr komplex und schwierig, konkrete Forderungen zu stellen», sagt Sprecherin Vanessa Gerritsen. 

Der Brandschutz ist kantonal geregelt – überall ein wenig anders. Hinzu kommt, dass bei landwirtschaftlichen Betrieben unterschiedliche Gesetze eine Rolle spielen: Bau-, Tierschutz- und Starkstromgesetz. Es gibt zwar nationale Richtlinien für den Brandschutz, die Vorschriften für Fluchtwege enthalten oder vorschreiben, wie man Heu lagern muss. Sie gelten aber nur für Neu- oder Erweiterungsbauten, bestehende Gebäude sind ausgenommen. Sprinkleranlagen sind nicht obligatorisch, Blitzableiter erst ab einem Bauvolumen von 3000 Kubikmetern.

Das Tier als Sache

Im Schnitt brennt es 327-mal pro Jahr auf Bauernhöfen, Wohngebäude nicht eingeschlossen. Das besagt die Statistik der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen, die 19 Kantone abdeckt. Gemessen am Versicherungsbestand ist der Schaden überdurchschnittlich: Landwirtschaftliche Betriebsgebäude machen rund 4 Prozent der versicherten Immobilien aus, aber 6,9 Prozent der Schadensumme.

Doch die Versicherungen schlagen nicht Alarm und fordern auch keine strengeren Vorschriften. Die Vereinigung der Gebäudeversicherung verweist auf das Prinzip Eigenverantwortung.

Brandschutzvorschriften würden nur das Minimum regeln und müssten verhältnismässig sein. «Das Sicherheitsniveau kann aber jederzeit freiwillig durch weitere Massnahmen erhöht werden», heisst es. Vorschriften allein könnten keinen optimalen Schutz bieten. «Dafür braucht es auch ein Bewusstsein aufseiten der Tierhalter.»

Ob ein Güllenfass in Flammen aufgeht oder ein Kalb, ist versicherungstechnisch egal

Auffällig ist: Es gibt keine Daten, wie viele Tiere bei diesen Bränden verletzt werden und sterben. Für die Gebäudeversicherungen ist das nicht von Belang. Tiere gehören zum Inventar. Auch Sachversicherungen sehen darin kein Problem. Bei zwei grossen Anbietern, der Emmental-Versicherung und der Mobiliar, heisst es, diese Zahlen würden nicht separat erhoben. Salopp ausgedrückt: Ob ein Güllenfass in Flammen aufgeht oder ein Kalb, ist versicherungstechnisch egal. Die Versicherung muss ja auch nur den Schaden zahlen.

Nicht einmal in der Tierverkehrsdatenbank findet man entsprechende Informationen. Darin sind alle Nutztiere registriert – beim Tod müssen sie gestrichen werden. Die Todesursache wird bei «Verendungsmeldungen» aber nicht erfragt. Man weiss von jeder Kuh, auf welcher Wiese sie steht, was sie frisst, wie viel Mist sie macht und sogar wie sie heisst (meistens Bella) – aber nicht, woran sie «verendet» ist. 

«Brandmelde-, Sprinkler- und Blitzschutzanlagen sollten Pflicht sein.»

Ilana Bollag, Peta Schweiz

Die Organisation Tier im Recht hat vor Jahren Medienberichte ausgewertet. Danach kamen 2017 Tausende Hühner, Hunderte Schweine sowie Dutzende Rinder und Pferde in den Flammen um. «Bei einem einzigen Brand können sehr viele Tiere sterben», sagt Vanessa Gerritsen. Besonders Hühner, die zu Tausenden in grossen Hallen lebten, oder Schweine in engen Buchten könnten oft nicht rechtzeitig gerettet werden. «Und die Tierbestände nehmen zu. Das verschlimmert die Sache.»

Für die Tierschützerinnen ist klar: Der Brandschutz für Nutztiere muss insgesamt verbessert werden. Es brauche tierspezifische Regelungen, fordert Peta. «Brandmelde-, Sprinkler- und Blitzschutzanlagen sollten Pflicht sein», sagt Ilana Bollag. Oft gebe es nicht einmal genug Löschwasser. Es brauche regelmässige Kontrollen durch Behörden. Auch das ist heute nicht vorgeschrieben und liegt in der Kompetenz der einzelnen Kantone.

Gerade ältere Gebäude müssten regelmässig überprüft werden, fordert Vanessa Gerritsen von Tier im Recht. Es brauche obligatorische Kurse und Beratungen für Bauern. «Es liegt ja in ihrem Interesse. Ein Brand ist für jeden Bauern ein harter Schlag.»

Widerstreben gegen Änderungen

Beim Schweizer Bauernverband will man es bei heutigen Vorschriften belassen. «Die Situation unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb. Die Bauern selbst müssen das Thema ernst nehmen und die Risiken wo immer möglich ausschalten.» Für Betriebe mit Angestellten schreibt das Unfallversicherungsgesetz schon heute Sicherheitskurse vor – Brandschutz inklusive.

Durchgeführt werden sie von der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft. Man biete zusätzlich freiwillige Kurse und Beratungen an, so der zuständige Brandschutz-Experte Heinz Feldmann. Die Nachfrage steige. «Wenn man obligatorische Kurse für alle einführen wollte, bräuchte man dafür zuerst eine detaillierte Auswertung der Brandursachen.»

Damit dürfte wohl in nächster Zukunft nicht viel passieren. Ställe werden brennen. Tiere sterben. Und Landwirte, die alles verloren haben, müssen mit einer Anzeige rechnen.

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