Wer einen PCR-Test benötigt, kann das auch per Post erledigen. Man lässt sich ein Test-Kit nach Hause schicken, gibt eine Speichelprobe ab, steckt sie mit der Kopie eines amtlichen Ausweises ins Rücksendecouvert und freut sich auf den hoffentlich negativen Bescheid samt Zertifikat.

Das ist praktisch, birgt aber auch die Gefahr von Missbrauch. Im Testzentrum oder in der Apotheke lässt sich kaum schummeln, denn man muss sich beim Personal ausweisen. Beim Test per Post gibt es hingegen keine Garantie, dass der Speuz im Röhrli wirklich von der Person auf der Ausweiskopie stammt. Die Probe könnte genauso gut von einer bereits negativ getesteten Person sein.

Praktisch, wenn man etwa vor Antritt einer Reise in ein Land, das einen PCR-Test verlangt, ein positives Ergebnis befürchtet. Einfacher und oft auch billiger, als sich ein Zertifikat im Darknet zu besorgen, ist der Spucktest zu Hause allemal. Dass bei Covid-Zertifikaten eventuell getrickst wird, zeigt der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft Zürich laut «NZZ am Sonntag» eine Untersuchung gegen Fälscher von Covid-Zertifikaten und PCR-Testbescheinigungen gestartet hat.

Auch der Tessiner Virologe Andreas Cerny findet es kritisch, dass die korrekte Identifikation der getesteten Person nur ungenügend garantiert ist. Das sei allerdings nicht die einzige Gefahr: «Der Ablauf des Tests muss genau beschrieben und genau befolgt werden. Und der Versand per Post kann zu Problemen führen, etwa bei langer Lagerung oder extremen Temperaturen.»

Und was sagt die Covid-Taskforce zum Missbrauchspotenzial? Sie verweist auf das Bundesamt für Gesundheit. Dort heisst es nur, das Labor sei gemäss Covid-19-Verordnung verpflichtet, die Identität der Person zu überprüfen. Da die Entnahme der Probe nicht durch eine Fachperson oder in Anwesenheit einer solchen durchgeführt werde, basiere die Zuordnung der Probe zur untersuchten Person letztlich auf einer Selbstdeklaration: «Wenn eine Person bewusst unkorrekte Angaben gemacht hat, kann sie sich strafbar machen.»

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