Die Postverordnung schreibt vor, dass der Briefkasten «mit vollständiger und lesbarer Anschrift» anzuschreiben sei. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass Sie den Vornamen zwingend ausschreiben müssen.

Für den Briefträger kann der ausgeschriebene Vorname natürlich eine Hilfe sein, vor allem, wenn Personen mit gleichen oder ähnlichen Namen im Quartier oder an der Strasse wohnen oder wenn Adressen auf Sendungen schwer zu entziffern oder unvollständig sind. In diesem Sinne ist das Ausschreiben des Vornamens im Interesse der Postkunden.

Was Ihre Sicherheit angeht, rät die Polizei heute vor allem dazu, keine allzu persönlichen und vertraulichen Daten allgemein zugänglich ins Internet zu stellen. Zum Beispiel sind veröffentlichte Ferienabwesenheiten auf sozialen Netzwerken eine richtiggehende Einladung für Einbrecher Einbrecher Wer schiebt Dieben den Riegel? . Hinweise, ob eine Frau allein lebt, finden sich heute vor allem in solchen elektronischen Quellen.

Das isch Strub – Wie schütze ich mich vor Einbrechern?

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Dominique Strebel, Chefredaktor
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