Nicht nur die Sonnenuntergänge sind futsch», sagt Hansjörg Keller* (Name geändert). Später am Abend sei die Idylle in seiner Wohnung in der Siedlung Saali gefährdet: Vom nahen Sportplatz Murifeld blendet ihn das Flutlicht.

Seit das Sportamt der Stadt Bern 2019 die Masten in Betrieb genommen hat, fühlen sich Keller und seine Frau gestört. Sie haben sich umgehört, in ihrem Block, im Haus daneben. Vielen ginge es genauso, sagt er. Doch ebenso viele wollten sich nicht wehren.

So wehrt sich Keller fast allein. Er kritisiert, dass die Anwohner beim Bau der Anlage nicht involviert gewesen seien. Und moniert: «Das Licht ist zu stark, selbst für die Fussballer.» Darüber kann Franco Russo, Präsident des ansässigen SCI Esperia Bern, nur müde lächeln. Seinen Spielern sei das Licht anfänglich sogar noch zu dunkel gewesen, der Hauswart habe gar nie auf volle Leistung gedreht.

Lämpen um zu helle Lampen, das ist nicht neu in der Schweiz. In Thalwil ZH gab es ein unliebsames Strahlen in Richtung der Nachbargemeinde Langnau, man versprach sich von einem Gutachten erhellende Wirkung. Die Untersuchung ergab keine illegalen Immissionen. Um den Frieden zu wahren, installierte Thalwil dennoch eine Rundbahnbeleuchtung für die Leichtathletikanlage, was die Einsatzzeit des Fussball-Flutlichts verminderte.

Auf der anderen Seeseite, in Herrliberg, endete ein Streit um Lärm und Licht gar vor Bundesgericht. Die Zukunft des örtlichen Fussballklubs war bedroht – doch die Kläger, zwei Anwohner, blitzten mit ihrer Beschwerde ab. Der FC darf auch an Sonntagen weiterhin spielen und abends trainieren.

Die Gutachter kommen

In Bern gibt Hansjörg Keller nicht auf. Das Umweltamt der Stadt Bern schaltet sich ein und veranlasst ein unabhängiges Gutachten. Schliesslich liegen die Wohnblocks in einer Zone, für die der Bund im «Grundlagenbericht zur Aktualisierung der Vollzugshilfe zur Vermeidung unnötiger Lichtemissionen» Folgendes festhält: «Die Begrenzung der Störwirkung ist gemäss der für die jeweilige Beleuchtungsanlage existierenden Norm zu setzen.»

Existierende Norm? Da hält es die Schweiz auch ohne Rahmenabkommen wie die EU: Für die Beleuchtung von Stadien und Sportplätzen sowie für Sporthallen gilt die Europäische Norm EN 12193. Erlaubt sind im vorliegenden Fall 10'000 Candela – die Einheit beschreibt den Lichtstrom, der von einer Quelle in eine bestimmte Richtung ausgesendet wird. So kompliziert die Ausgangslage, so einfach das Verdikt.

Die Aargauer Firma Lichtplan GmbH kommt zum Schluss: alles halb so hell. Sie schreibt in ihrem Gutachten, dass im Murifeld mit rund 6500 Candela die Beleuchtung «grundsätzlich akzeptabel» sei. Auch aus medizinischer Sicht gibt es Entwarnung. «Dass die Augen durch eine Lichtquelle beschädigt werden, ist extrem unwahrscheinlich», sagt Mathias Abegg, Leitender Arzt Orthoptik am Berner Inselspital. «Tageslicht ist ohnehin viel heller.»

Folgt jetzt eine Strafanzeige?

Hansjörg Keller zieht sich trotzdem nicht zurück. Er bemängelt, dass bei der Messung die Leistung nicht voll aufgedreht gewesen sei. Und dass die Blendkappen auf den Lampen das Licht zusätzlich reflektierten. Die zuständige Berner Verwaltung schreibt dazu auf Anfrage, dass die Leuchten optimiert worden seien, und verweist auf das entsprechende Gutachten.

Keller will weiterkämpfen, aber nicht auf dem zivilen Weg. Ihm schwebt eine Strafanzeige vor – wegen Körperverletzung. «Auf der Strasse ist es ja auch so, dass der, der blendet, drankommt.»

Buchtipp
Nachbarschaft. Was gilt im Konfliktfall?
Nachbarschaft – Was gilt im Konfliktfall?
Mehr zu Lärmbelastung in der Nachbarschaft bei Guider

Lärm in der Nachbarschaft, verursacht durch Kindergeschrei, feiernde Partygäste oder Baumaschinen, führt sehr häufig zu Konflikten. Auf Guider erfahren Beobachter-Abonnenten, was ihre Rechte sind und wie sie sich wehren können.

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren