Rolf Frey zweifelt am System. «Gespendete Windeln, die nicht das Portemonnaie einer jungen, geflüchteten Mutter aus der Ukraine entlasten, sondern stattdessen das Portemonnaie von Gemeinde und Kanton? Das kann doch nicht sein.»

Frey ist Teil eines Lehrerkollektivs, das im Rahmen eines Projekts der evangelischen Kirche Meisterschwanden Deutschunterricht für ukrainische Geflüchtete anbietet. So habe man in den letzten Monaten auch mehr über die Sorgen der Geflüchteten erfahren. Das knappe Budget von Geflüchteten sei eine davon. Deshalb die Aktionspackung Windeln für eine junge Mutter mit Geldsorgen.

Gut gemeint. Doch die Aargauer Gemeinde Meisterschwanden verrechnet eine solche Spende als Einnahme und will sie vom Unterstützungsgeld der jungen Mutter abziehen. Das wirkt kleinlich, ist aber rechtens.

Spenden werden tatsächlich als Einnahmen verrechnet. Das gilt für Geflüchtete wie auch für Sozialhilfebezüger Existenzsicherung Sozialhilfe von A bis Z . Vor allem dann, wenn die Spenden eine Leistung abdecken, die im Unterstützungsgeld mit einberechnet ist. Im Kanton Aargau bekommen Schutzbedürftige mit Babys extra Geld für Windeln. Erhält eine Geflüchtete Windeln geschenkt, hat die Gemeinde also das Recht, das Geld von ihr zurückzuverlangen.

Knappe Unterstützung

Das Budget der jungen Mutter ist eng. Der Kanton Aargau unterstützt Schutzsuchende wie sie mit knapp 10 Franken pro Tag. Im Kanton Zug erhalten Geflüchtete mit Status S 15 Franken, im Kanton Basel-Stadt sogar Fr. 19.80.

Die Gemeinde Meisterschwanden, eine der reichsten und steuergünstigsten des Kantons, schreibt dem Beobachter, dass der jungen Mutter letztlich trotzdem das volle Unterstützungsgeld überwiesen worden sei. Sie sei aber darauf hingewiesen worden, dass solche Spenden beim nächsten Mal verrechnet werden.

Buchtipp
Wenn das Geld nicht reicht
Buchcover: Wenn das Geld nicht reicht