Wer sich für den Armeedienst nicht fähig fühlt, kann beim Militärärztlichen Dienst einen Antrag auf Dienstuntauglichkeit einreichen. Dazu gehört ein Arztzeugnis, möglichst von einem Facharzt oder bei psychischen Problemen von einem Waffenplatzpsychiater, der sich in der Materie auskennt.

In eindeutigen Fällen genügt diese Massnahme bereits. Andernfalls erfolgt das Aufgebot vor eine medizinische Untersuchungskommission. Wer mit dem Entscheid der Untersuchungskommission nicht einverstanden ist, kann sich beim Militärärztlichen Dienst gratis dagegen wehren, wenn nötig nach der Einsicht ins komplette sogenannte Sanitätsdossier.

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Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten will, kann auch ein Gesuch für den eineinhalbmal so langen Zivildienst stellen. Der Gewissenskonflikt wird nicht überprüft: Ist das Gesuch korrekt, wird man automatisch zugelassen.

Riskant ist es hingegen, einfach nicht einzurücken und zu hoffen, dass der Untersuchungsrichter im Strafverfahren auf Staatskosten die Dienstuntauglichkeit feststellen lässt: Scheitert das Ansinnen, kommt mit dem Strafurteil eine weitere Belastung dazu.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Diensttauglichkeit im Militär»

Gelten Asthmatiker als diensttauglich? Ob und inwiefern unter Umständen auch eine Einschränkung der Diensttauglichkeit vorliegt, entscheidet sich nach den Kriterien der so genannten «Nosologia Militaris». Was das im Detail bedeutet, erfahren Beobachter-Mitglieder im Merkblatt «Diensttauglichkeit im Militär».