Karin Albrecht hatte sich schon immer einen Hund gewünscht. Als sie im Frühling ihren Sechzigsten feierte, wurde ihr klar: «Schluss mit Aufschieben!» Sie setzte sich an den Computer, googelte «freundlich, ausgeglichen, brav» – und landete auf einer Seite für Labradoodles. Es war Liebe auf den ersten Blick.

Am 24. April bekam Karin Albrecht einen Anruf von der Züchterin: «Die Welpen sind da!» Der Zeitpunkt passte. Die Stadtzürcherin hatte vor, die warmen Monate in ihrem «Hüsli» in Mosen LU zu verbringen, am Ufer des idyllischen Hallwilersees. Ihr künftiger Hund sollte seine ersten Monate im Grünen verbringen dürfen. Sein Name stand bereits fest: Mugger.
 

«Es ist ein wunderbares Tier. Alles könnte so schön sein.»

Karin Albrecht


Fünf Monate später sitzt dieser Mugger unter dem Tisch in einem Zürcher Café und spielt mit seiner Leine. Immer wieder blickt er zum Frauchen hoch, wedelt aufgeregt mit dem Schwanz. «Es ist ein wunderbares Tier, ein Schäfchen», sagt Karin Albrecht und krault Muggers dunkelbraunes Fell. «Alles könnte so schön sein.»

Wenn da bloss dieser Brief von der Stadtpolizei Zürich nicht wäre, mit dem der ganze Ärger angefangen hat: «Da die Welpenförderung nicht absolviert wurde, werden nun folgende Kurse gefordert: 10 Lektionen Junghundekurs bis zum Alter von 18 Monaten. 20 Lektionen Erziehungskurs innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Junghundekurses.»

Die «falsche» Hundeschule

Karin Albrecht schüttelt den Kopf. Sie, die alles richtig machen wollte, soll nun bestraft werden? Weshalb denn? «Da die Welpenförderung nicht absolviert wurde», steht im Brief der Stapo. «Aber das stimmt doch einfach nicht», sagt Albrecht. Sie habe sich früh um alles gekümmert: um Registrierung im Hunderegister. Und ja, auch um die Erziehung ihres künftigen Vierbeiners. Für sie war immer klar, dass Mugger eine Welpenschule besuchen darf. Selbst wenn der Kurs, wie überall sonst ausser im Kanton Zürich, gar nicht obligatorisch gewesen wäre.

Karin Albrecht suchte eine Hundeschule in der Nähe ihres Hüsli am Hallwylersee. Und wurde in Reinach AG fündig. In der Hundeschule Finsaja absolvierte Mugger im Sommer fünf Lektionen Welpentraining. Die Leiterin dort, Dita Hejcman, arbeitet seit über 23 Jahren mit Hunden. Sie verfügt über zahlreiche Zertifikate, darf als NHB-Fachperson in der ganzen Schweiz den theoretischen und den praktischen Teil des Nationalen Hundehalter-Brevets (NHB) unterrichten.

Über Karin Albrecht sagt Hejcman: «Sie ist eine sehr liebenswürdige Hundehalterin, wollte alles ganz genau wissen.» Im Welpenkurs wurde Mugger beigebracht, Ruhe zu bewahren Lärmbelastung Tiere als Quälgeister . Den Spieltrieb zu zügeln, wenn andere Welpen zugegen sind, nicht zu bellen. Und Basics: «Sitz!», «Platz!» – «Mugger hat das alles schnell gelernt.»

Protest ist für die Katz

Im Hundegesetz des Kantons Zürich heisst es: «Mit Welpen Hundewelpen Worauf achten beim Kauf? zwischen der 8. und 16. Lebenswoche ist die Welpenförderung zu besuchen.» Mindestens vier Lektionen. Mugger besuchte fünf. Das Problem: Muggers Trainerin Hejcman steht nicht auf der Liste des Veterinäramts Zürich mit den bewilligten Hundeausbildnern.

«Statt viermal in der richtigen Welpenschule war ich fünfmal in der falschen», sagt Karin Albrecht. Ihr sei klar, dass ihr Protest wohl für die Katz sei. Dennoch ärgert sie sich über die «Kantönli-Bürokratie». Ja, sie habe versäumt, die Liste zu konsultieren. Aber: «Wer so ein Wollknäuel hat, das lernen muss, Sitz zu machen, mit dem man alle zwei Stunden rausmuss, was ja auch kein Spaziergang ist, hat zunächst mal ganz andere Sorgen.»
 

«Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.»

Veterinäramt Zürich


Karin Albrecht schrieb dem Veterinäramt einen Brief. Es könne doch nicht sein, dass eine Hundetrainerin mit anerkannten Abschlüssen in einem anderen Kanton nicht anerkannt sei. Doch das Amt blieb hart. Die Hundeverordnung fordere klar Ausbildner, die eine Bewilligung des Veterinäramts Zürich hätten. «Ausnahmen sieht das Gesetz nicht vor.»

Ende Mai 2018 hat der Zürcher Kantonsrat entschieden, die obligatorischen Hundekurse für grosse oder massige Hunde abzuschaffen. Das letzte Wort wird das Volk haben; wann, steht noch nicht fest. Karin Albrecht besucht derzeit mit Mugger den Junghundekurs in Zürich. 10 Lektionen. Und anschliessend werden wohl die 20 «aufgebrummten» Lektionen fällig. Das kostet sie rund 800 Franken – und viel Zeit.

Alles nur ein Missverständnis?

Es sei denn, die ganze Geschichte entpuppt sich als grosses Missverständnis. Inzwischen hat Karin Albrecht nämlich herausgefunden, dass die korrekte Bezeichnung für Mugger «Australian Mini-Doodle» lautet. Züchterin und Tierärztin hätten bestätigt, dass Mugger ein «kleiner Hund» sei, der rund 42 Zentimeter hoch und 12 Kilo schwer werde. Ein Hund also, der im Kanton Zürich keine obligatorischen Kurse besuchen müsste.

Mit dieser neuen Erkenntnis gelangte Albrecht abermals ans Veterinäramt: «Da diese Hunde in der Alltagssprache als Labradoodle bezeichnet werden, habe ich im Juli die Unterlagen bei der Stadtpolizei falsch ausgefüllt.» Eine Antwort steht noch aus.

Mehr zu Haustieren bei Guider

Ob Sie sich einen Hund, eine Katze, oder ein Pferd anschaffen, muss wissen, dass damit auch Pflichten einhergehen. Guider erklärt Beobachter-Abonnenten, was mit einem Haustier auf sie zukommt, wie sie als Tierhalter haften und wie es mit der Bewilligungspflicht des Vermieters zur Haltung von Haustieren in Mietwohnungen aussieht.

Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox
«Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox»
Peter Aeschlimann, Redaktor
Der Beobachter Newsletter