Bundesrätin Simonetta Sommaruga gab sich diese Woche optimistisch. Mit klar vorgegebenen Messmethoden soll sichergestellt werden, dass der faktische Lockdown beim Ausbau der Funktechnologie endet und der neue Standard 5G nun zügig eingeführt werden kann.

Dazu hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Vollzugshilfe verfasst, mit der sichergestellt werden soll, dass trotz neuer 5G-Antennen die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) eingehalten werden kann.

Die Regelung schreibt vor, dass die Strahlung von 5G-Mobilfunkanlagen «im Voraus berechnet» werden muss und die geltenden Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit eingehalten werden, beziehungsweise die Sendeleistung entsprechend den Vorgaben angepasst werden kann.

Klingt erstmal gut. Schliesslich hat nicht zuletzt die Corona-Pandemie mit der Verlagerung Zigtausender ins Homeoffice gezeigt, wie wichtig eine funktionierende digitale Infrastruktur für unsere Zukunft ist.

Da sich aber die Menge der per Mobilfunk übertragenen Daten Jahr für Jahr verdoppelt, zeichnen sich bald Engpässe ab. Die 5G-Technologie ist deshalb für den Bundesrat «unverzichtbar». Mit ihr lassen sich die Kapazitäten auf den Datenhighways nicht nur deutlich erhöhen, sie ermöglicht auch zigfach schnellere Verbindungen. Der Ruf nach einem schnellen Ausbau der Technologie ist deshalb nur allzu verständlich.

5G-Moratorium in einigen Kantonen

Allerdings gibt es mittlerweile ernst zu nehmende Hinweise darauf, die bald omnipräsenten hochfrequenten elektromagnetischen Felder und Strahlungen könnten die Gesundheit von Menschen und Tieren empfindlich stören. Sie bergen Gefahren, die bis heute nicht genügend erforscht sind.

Seit über einem Jahr steht der Ausbau des Mobilfunks auf 5G in der Schweiz deshalb auf der Kippe. Hunderte Gesuche für neue 5G-Antennen sind sistiert. In ein paar Westschweizer Kantonen gilt bereits ein 5G-Moratorium. Neuenburg forderte gar, ein solches landesweit einzuführen.

Nun also soll neue Bewegung in die Sache kommen. So schreibt das Bafu in seinem Bericht, mit den vorgesehenen Abklärungen könne die nötige Transparenz «bezüglich der tatsächlich zu erwartenden Exposition der Bevölkerung» durch die neuen so genannt adaptiven Antennen geschaffen werden. Sie gehe davon aus, «dass die Blockade in diesem Thema nun gelöst werden kann», sagte Bundesrätin Sommaruga.

Kritik an Bafu-Bericht

Doch das Bafu-Papier verspricht mehr, als der Inhalt hält. So sei damit «ausgestaltet, dass das heutige Schutzniveau erhalten bleibt», heisst es im offiziellen Medientext. Im Vergleich zu konventionellen Antennen gebe es «keine Lockerung der Grenzwerte».

Diese Aussage ist bestenfalls beschönigend, wenn nicht schlicht falsch. Denn tatsächlich zählt bei adaptiven Antennen, die ihre Sendeleistung nach Richtung des Empfängersignals bündeln und anpassen können, der über sechs Minuten gemittelte Strahlungswert. Kurzfristig können solche Anlagen die Grenzwerte damit um ein Mehrfaches überschreiten. Es gebe also «keinen Beleg, dass das Schutzniveau erhalten bleibt», monieren etwa die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz. Sie lehnen die Regelung ab und kritisieren sie als «Grenzwerterhöhung durch die Hintertür.»

Bessere Messmethoden gefordert

Fachleute stützen diesen Vorbehalt. So zeigen Messungen der Aachener Universität, dem deutschen Kompetenzzentrum für Mobilfunk, dass die im Betrieb tatsächlich ermittelten Feldstärken von den Messungen und den daraus hochgerechneten Beurteilungswerten massiv abweichen. Denn gerade bei adaptiven Antennen sei es gar nicht möglich, aussagekräftige Abnahmemessungen durchzuführen. Die Uni Aachen stellt dazu klar: «Messmethoden, die bisher für die Beurteilung der Strahlenbelastung durch 2G bis 4G-Mobilfunkanlagen angewendet werden, sind auf 5G-Anlagen nicht anwendbar, werden aber dringend gebraucht.»

Der ETH-Ingenieur Thomas Fluri, dessen Familie selber betroffen ist von gesundheitlichen Beschwerden durch Elektrosensitivität, schrieb eine «fachtechnische Beurteilung» zuhanden des Bafu. Darin hält Fluri fest: «Adaptive Antennen ermöglichen Mehrwegverbindungen zwischen Sender und Empfänger. Für jeden Messort entsteht so ein eigener, räumlich variabler Messraum, der sich durch lokale Reflexionen stark verändern kann.»

Das nun vorgeschlagene Messsystem könne die real auftretende Strahlung nicht abbilden. Es könne schlicht keine Abnahmemessung durchgeführt werden, «die auch nur annähernd die Anforderungen an den Schutz von Leib und Leben der Anwohner und die Reproduzierbarkeit der Ergebnisse erfüllen kann.» Aufgrund der Reflexionen von Funkstrahlen etwa an Gebäuden und Autos in der Realität würde die Strahlungsbelastung gerade in urbanen Räumen deutlich unterschätzt, sagte Flury auf Anfrage des Beobachters. «Der Preis», so der ETH-Elektronikingenieur, «ist eine um einen Faktor 10 erhöhte Mikrowellenbefeldung.»

Klare Daten zu realen Belastungen frühestens in einem Jahr

Aus Sicht des Bafu schafft der Bund mit der neuen Regelung «Klarheit für die Bewilligungsbehörden». Wo die Strahlungsberechnungen ergeben, dass die Anlagegrenzwerte eingehalten werden, «ist die Installation von Antennen zur Umsetzung von 5G zu genehmigen», heisst es im am 23. Februar veröffentlichten Bericht.

Was aber eben nicht bedeutet, dass damit alles im grünen Bereich wäre. Immerhin räumt das Bafu ein, an Orten mit empfindlicher Nutzung (z.B. Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Spitäler etc.) «müssten die Kantone selber Messungen an solchen Orten machen», um die effektiv auftretende Strahlenbelastung zu überprüfen.

Nur: Bis heute gibt es zu diesen realen Belastungen kaum klare Daten. Der Bund erhofft sich solche Informationen frühestens in einem Jahr.

So dürfte der Streit um die Risiken der neuen adaptiven 5G-Antennen weitergehen, auch wenn den Bewilligungen künftig weniger im Weg steht, weil die Grenzwerte eingehalten werden können – wenn auch nur auf dem Papier.

Unklare Langzeitwirkungen

Insbesondere die nicht thermischen Langzeitwirkungen der Strahlenbelastung sind bis heute unzureichend erforscht. Tatsächlich verdichten sich aber die Hinweise in Studien aus aller Welt, dass hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) zu oxidativem Stress führen.

Dutzende belastbare Untersuchungen zeigen, dass EMF die elektrobiologische Signalübertragung von Informationen im Körper von Menschen und Tieren beeinflussen. Sind die Belastungen zu hoch, wirken sie auf unser Nervensystem und auf das Gehirn ein, wie etwa Martin Pall, emeritierter Professor für Biochemie und Grundlagenforschung an der State University im US-Bundesstaat Washington in einer detaillierten Analyse zuhanden der EU und der US-Gesundheitsbehörden gezeigt hat.

Vor diesem Hintergrund hielt die beratende Expertengruppe NIS des Bundesamts für Umwelt im Juli letzten Jahres fest, es bestünden weiterhin Unsicherheiten und empfahl dem Bundesrat die «konsequente Anwendung des Vorsorgeprinzips». Mit andern Worten: An den bisherigen Grenzwerten für Mobilfunkanlagen sei festzuhalten, genauso wie das vom Parlament bisher auch zweimal bestätigt worden ist.

Weil 5G nach allem, was man bisher weiss, die Gesamtbelastung durch EMF erhöhen wird, fordern Kritiker seit Jahren einen grundsätzlich vorsichtigeren Kurs und insbesondere eine stärkere Versorgung durch Glasfaseranschlüsse als über Mobilfunkstationen.

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