Wenn Ihre Mutter urteilsfähig ist, kann sie selber bestimmen, wem sie ihre Geschäfte anvertraut. Sie haben kein Recht auf Auskunft über ihre Finanzen, wenn sie das nicht möchte. Das bleibt auch so, wenn Ihre Mutter nicht mehr urteilsfähig ist. Einzig die Frage, wer dann in ihrem Namen Geschäfte tätigen darf, können Sie klären.

Sie können beim Einwohneramt am Wohnort der Mutter nachfragen, ob ein Vorsorgeauftrag Erwachsenenschutz Wozu dient ein Vorsorgeauftrag? wirksam ist oder ob eine Beistandschaft errichtet wurde. Sie erhalten diese Auskunft, wenn Sie ein Interesse daran nachweisen können. Über den genauen Inhalt oder darüber, wer eingesetzt worden ist, darf man Ihnen aber zum Schutz der Persönlichkeit Ihrer Mutter keine Informationen geben. 

Es kann auch sein, dass die Mutter zwar einen Vorsorgeauftrag geschrieben hat, dieser aber noch nicht wirksam ist. Denn ein Vorsorgeauftrag muss zuerst bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Vorsorgeauftrag Was hat die Kesb damit zu tun? eingereicht und validiert werden. Sie überprüft, ob die Mutter wirklich nicht mehr urteilsfähig ist und ob die eingesetzte Person fähig und willig ist, dieses Amt zu übernehmen. 

Doch auch ohne einen bestätigten Vorsorgeauftrag kann Ihr Bruder Geschäfte für die Mutter erledigen. Dann nämlich, wenn sie ihm eine General- oder Bankvollmacht Checkliste Worauf muss man bei einer Vollmacht achten? ausgestellt hat. Eine solche ist häufig auch dann noch gültig, wenn jemand nicht mehr urteilsfähig ist.

Bei der Kesb melden

Haben Sie Hinweise, dass Ihr Bruder nicht zum Wohl der Mutter handelt? Auch wenn Sie keine Informationen über die finanzielle Situation erhalten, können Sie handeln.

Jede Person hat das Recht, eine Gefährdungsmeldung bei der zuständigen Kesb einzureichen. Nach einer Gefährdungsmeldung muss die Behörde abklären, ob Ihre Mutter durch den Bruder gut vertreten wird oder ob Massnahmen nötig sind.

Buchtipp
Ich bestimme. Mein komplettes Vorsorgedossier
Ich bestimme. Mein komplettes Vorsorgedossier
Merkblatt «Vorsorgebeauftragte Person» bei Guider

Im Merkblatt «Was müssen vorsorgebeauftrage Personen beachten?» erfahren Beobachter-Abonnenten, was man tun kann, wenn man den Auftrag nicht mehr ausführen kann oder will, und ob man gegenüber der Erwachsenenschutzbehörde Kesb Bericht erstatten muss.

Vorsorgeauftrag – worauf achten?

loading...
3 Tipps von Beobachter-Experte Walter Noser, wie Sie im Fall einer Urteilsunfähigkeit vorsorgen (Aufzeichnung vom 21.7.2017).
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren