Warum Patrizia Laeri zum Heiraten aufruft
Patrizia Laeri hat ihren langjährigen Partner verloren. Kurz zuvor haben die beiden noch geheiratet. Wieso das sinnvoll ist.
Veröffentlicht am 10. Juni 2024 - 17:09 Uhr
«Heiratet. Bitte.»: Die Journalistin und Moderatorin Patrizia Laeri ruft per Instagram Frauen dazu auf, zu heiraten. Gemeint sind junge Mütter, die im Konkubinat leben und unbezahlte Care-Arbeit leisten. Auch sie habe noch geheiratet, als es schon fast zu spät war. Nämlich nach der Krebsdiagnose ihres Lebenspartners.
Der Hintergrund: Wenn eine Frau nicht verheiratet ist, hat sie keinen Anspruch auf eine Witwenrente aus der ersten Säule.
Weil Frauen heute noch immer durchschnittlich weniger arbeiten als Männer, kann das drastische finanzielle Folgen haben. Die Hinterbliebene verliert zum Beispiel das gemeinsame Haus, weil sie die Hypothek nicht allein tragen kann.
Oder sie muss auf einmal mit viel weniger Einkommen klarkommen – allenfalls auch noch als alleinerziehende Mutter.
Das AHV-Gesetz hinkt hinterher
Aus welchen Gründen auch immer: Viele Paare wollen heute gar nicht mehr heiraten. Das AHV-Gesetz hinkt diesem gesellschaftlichen Umstand aber hinterher. Solange sich daran nichts ändert, muss man fast heiraten, um maximal abgesichert zu sein. Das ist umso wichtiger, wenn ein Konkubinatspartner das Arbeitspensum reduziert, etwa, um sich der Familienarbeit zu widmen. Oder gemeinsame Immobilien im Spiel sind.
Vorsorgeauftrag: Damit kann man bestimmen, dass der Partner entscheiden und zum Beispiel finanzielle Angelegenheiten regeln darf, wenn man urteilsunfähig wird.
Patientenverfügung: Im Notfall an einer Maschine hängen? In einer Patientenverfügung kann man seine Wünsche festhalten und bestimmen, dass die Partnerin Entscheidungen treffen darf.
Testament: Auch wenn man sich jahrelang gegenseitig unterstützt hat – ohne dieses Papier haben Konkubinatspartner keinerlei Erbanspruch, wenn die andere Person stirbt. Deshalb sollte man unbedingt ein Testament verfassen und den Partner als Erben einsetzen. Einen Haken hat es trotzdem: Konkubinatspartner müssen in den meisten Kantonen Erbschaftssteuern zahlen. Ehepartner zahlen nichts.
Pensionskasse und dritte Säule: Je nach Pensionskasse kann man eine Lebensgemeinschaft anmelden. Dann erhält die Partnerin im Todesfall eine Lebenspartnerrente. Am besten fragt man direkt bei der Pensionskasse nach einem Formular. Bei der dritten Säule kann man ebenfalls die Konkubinatspartnerin als begünstigte Person angeben.
5 Kommentare
Leider hat die Autorin vergessen, dass die dritte Säule auch bei , an den Partner geht. Und etwas komplizierter wird das Ganze wenn der Verstorbene Schweizer ist, Partner Ausländer-auch bei Ehen!
Monika Güntensperger
Mich erstaunt das sehr, dass Frau Laeri als Geschäftsfrau das vorher offenbar nicht als Wichtig empfand oder war der Grund die hohe Steuerlast? Ein Schelm wer Böses denkt.
Mich würde vielmehr von der Rechtsberatung vom Beobachter interessieren, ob gesetzlich in der Schweiz legal ist, eine Heirat zu vollziehen um plakativ gesagt von unserem System maximal zu profitieren (Witwenrente, Erbrecht). Die Nachteile einer Heirat (Plafonierung, alles Steuerstrafe) wird sie kaum erlebt haben. Ist es legal das System bei einer vorliegenden Krankheit auszutricksen wenn man bisher in einem Konkubinat gelebt hat?
Sehr geehrte Frau Iten
In der Schweiz kann jedes Paar heiraten, wenn beide (1) volljährig und urteilsfähig, (2) nicht bereits verheiratet und (3) nicht eng miteinander verwandt sind. Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, was die Beweggründe sind. Ausnahmen: Einer von beiden beabsichtigt eine Scheinehe oder wird zur Heirat gezwungen.
Jedes unverheiratete Paar kann also frei entscheiden, ob, wann und warum es heiraten möchte.
Freundliche Grüsse
Julia Gubler
Das Recht auf Ehe ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden. Zudem, wo wollen Sie die Grenze ziehen? Es ist im Rahmen des gesetzlichen Rahmens immer erlaubt, etwas für seine Zwecke optimal zu nutzen. Ob es moralisch richtig ist, ist eine andere Frage. Moralisch falsch wäre es auf jeden Fall, einem Paar eine Ehe aus gesundheitlichen Gründen zu verwehren.
Bundesverfassung Art. 14:
"Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet"