Die Bundesverfassung garantiert jeder Person, der Mittel für einen Gerichtsprozess fehlen, unentgeltliche Rechtspflege. Diese beinhaltet die vorläufige Übernahme der Gerichts- und – wenn nötig – auch der Anwaltskosten durch den Staat. Bessern sich später die Finanzen, müssen Sie die Ihnen im Urteil auferlegten Kosten nachzahlen.

Voraussetzung dafür ist: Sie erreichen mit Ihrem Einkommen Ihr Existenzminimum nicht oder überschreiten es nur gering, und Ihr Bestehen auf Bezahlung der Alimente in bisheriger Höhe erscheint dem Gericht nicht von Vornherein als aussichtslos.

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Damit neben den Gerichts- auch die Anwaltskosten übernommen werden, muss die Vertretung durch eine Anwältin notwendig sein. Das ist dann der Fall, wenn die Prozessführung für Sie als Laien zu schwierig ist oder die Gegenpartei auch anwaltlich vertreten ist.  Wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie sofort ein Gesuch auf unentgeltliche Rechtspflege stellen – am besten durch einen Anwalt.

Ein Rechenschieber mit schwarzen- und lila-farbigen Holzkügelchen steht hinter zwei Händen, von der die eine einen Ehering reicht, die andere eine Geldmünze. Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt, fragt sich, ob und wer Kinderalimente schuldet. Der Alimentenrechner des Beobachters bietet eine nützliche Grundlage zur Berechnung und unterstützt Sie auf der Suche nach einer fairen Lösung.
Alleinige Obhut: Unterhalt berechnen
Wie viel Alimente ist geschuldet, wenn ein Elternteil die Kinder überwiegend betreut? Mit dem Rechner des Beobachters erhalten Sie eine Berechnungsgrundlage.
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Nach einer Scheidung stellt sich häufig die Frage nach der Höhe der Alimente für den geschiedenen Partner oder die Partnerin sowie für die Kinder. Mit verschiedenen Merkblättern erhalten Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten einen Überblick, wie sie den Unterhalt regeln, die Abmachungen wieder ändern können und was zu tun ist, wenn Beiträge des Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden.