Ja. Dass das Gericht damals für Sie die Anwalts- und Verfahrenskosten übernahm, war kein Geschenk – das Geld wurde Ihnen nur vorgeschossen. Also müssen Sie das Geld zurückzahlen, sofern Sie dazu in der Lage sind. Verdienen Sie heute mehr oder sind Sie durch eine Erbschaft zu Vermögen gekommen, müssen Sie den Vorschuss zurückzahlen. Im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht kann sogar der aktuelle Ehegatte indirekt zur Kasse gebeten werden.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Wer die Rechnung nicht zahlen kann, muss den Behörden detaillierte Angaben zu Einkommen und Vermögen, aber auch zu den Ausgaben machen und die Angaben belegen. Danach entscheidet die Behörde über die Rückzahlung von Gerichts- und Anwaltskosten. Das wird von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt. Wenn Sie knapp bei Kasse sind, können Sie auch in Raten zahlen.

Übrigens: Zehn Jahre nach Abschluss des Verfahrens verjährt die Rückforderung der Gerichte.

Buchtipp
Faire Scheidung
Faire Scheidung
Rechtsratgeber
Mehr zu Scheidung

Eine Scheidung kostet immer Kraft, egal ob diese einvernehmlich oder gerichtlich in einer Kampfscheidung vollzogen wird. Als Beobachter-Mitglied erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen zum Scheidungsrecht. Finden Sie etwa mithilfe eines Merkblatts heraus, wie sich die Scheidungsalimente zusammensetzen, was bei einem Gerichtsverfahren auf Sie zukommt und wie das eheliche Vermögen geteilt wird.