Es kommt darauf an, was Ihre Eltern und Ihr Mann damals miteinander vereinbart haben. Waren die 30'000 Franken ein Darlehen oder eine Schenkung an Ihren Mann?

Wenn Ihre Eltern das Geld zurückwollen, müssen sie beweisen, dass es ein Darlehen war – dass also damals mit Ihrem Mann ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde, dass das Geld irgendwann zurückzuzahlen sei. Als Beweismittel kommen insbesondere ein entsprechendes Schriftstück oder Zeugen in Frage.

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Der Richter hat bei der Beweiswürdigung des Weiteren auch die Beziehung zwischen den Parteien und die allgemeine Lebenserfahrung zu berücksichtigen. Das «Schwiegersohnverhältnis» lässt meines Erachtens sowohl eine Schenkung wie auch ein Darlehen als möglich erscheinen. Allerdings ist es sicher nicht üblich, dass 30'000 Franken einfach verschenkt werden.

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