• Kaufen Sie Ihrem Kind ein möglichst simples Handy, ohne Kamera, ohne Bluetooth und mit zu wenig Speicher, um Bilder und Filme abzulegen.

  • Bilder und Videos können direkt von Handy zu Handy geschickt werden, sei das per MMS oder über die Funkverbindung Bluetooth. Deshalb gilt für Ihr Kind: Bluetooth ist grundsätzlich deaktiviert.
  • Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und lassen Sie sich das Gerät von Ihrem Kind erklären.
  • Überprüfen Sie das Handy Ihres Kindes gelegentlich. Und zwar nicht heimlich, sondern in seinem Beisein.
  • Pornographische Bilder, Videos oder Texte dürfen Kindern unter 16 Jahren nicht gezeigt werden, auch nicht in Chats, Blogs und Handys. Empfangen Kinder illegalerweise solche Darstellungen, gelten sie als Opfer. Speichern sie die Bilder mit Kinderpornographie oder Gewaltdarstellungen aber länger als drei Wochen, werden sie selbst zu Tätern.
  • Finden Sie auf dem Handy Ihres Kindes Pornodarstellungen, müssen Sie aktiv werden. Handelt es sich um einen einmaligen Ausrutscher, kann es wirksam sein, direkt mit dem Absender Kontakt aufzunehmen und ihm klarzumachen, dass solches Material unerwünscht ist. Im Wiederholungsfall sollten Sie das Handy zur Polizei bringen.
  • Installieren Sie den Internetanschluss niemals im Kinderzimmer. Platzieren Sie den Computer an einem zentralen Ort in der Wohnung.
  • Beobachten Sie, in welchen Chatrooms Ihr Kind sich bewegt, von wem es E-Mails bekommt und wem es schreibt. Tun Sie das nicht heimlich, sondern kündigen Sie die Kontrollen an. Wenn Sie denken, dass Ihr Kind verantwortungsvoll mit dem Medium umgeht, können Sie ab einem Alter von etwa zwölf Jahren schrittweise einen weniger kontrollierten Internetzugang gewähren.
  • Schauen Sie nach, auf welchen Sites Ihr Kind gesurft hat. Seien Sie vor allem dann achtsam, wenn es den Computer ausschaltet, sobald Sie den Raum betreten, oder wenn es stundenlang online ist.
  • Schaffen Sie keine Webcam an.
  • Überlassen Sie die Computer-Administratorenrechte nicht dem Kind.
  • Kinderschutzprogramme, Erotikfilter und spezielle Voreinstellungen des Browsers schützen Ihr Kind vor ungeeigneten Inhalten. Informieren Sie sich über das Angebot.
  • Wenn Ihr Kind mit sexueller Anmache oder Pornographie belästigt wird, speichern Sie die Daten (aber nie illegale Pornographie - auch nicht als Beweismaterial), notieren Sie Datum und Zeit möglichst auf die Sekunde genau. Melden Sie den Vorfall der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Internetkriminalität Kobik.
  • Da selbst die besten Filter nicht alles Unerwünschte unterdrücken und Ihr Kind manchmal unkontrolliert Zugang zum Netz hat, sollten Sie mit ihm regelmässig über seine Erfahrungen im Internet diskutieren.
  • Bestimmen Sie gemeinsam, wann und wie lange Ihr Kind surfen darf. Eine Stunde pro Tag sollte bei Zwölfjährigen das Maximum sein.
  • Setzen Sie sich manchmal zu Ihrem Kind an den Computer. Lassen Sie sich erklären, was es tut.
  • Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass man nie ein Bild von einer anderen Person ohne deren Einverständnis im Internet veröffentlichen darf.
  • Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es im Chat, in Foren und auf Blogs nie den richtigen Namen und die Adresse angeben darf. Private Fotos gehören nicht ins Internet.
  • Ein Passwort ist wie ein Wohnungsschlüssel. Es darf nie Chatfreunden oder Fremden anvertraut werden.