Wenn Eltern sich scheiden lassen, können auch die Kinder bei der Neugestaltung des Familienlebens mitreden. Dieses Recht zur «Kindesanhörung» vor einem Richter attestiert den Kindern das schweizerische Scheidungsrecht (Art. 144 Abs. 2 ZGB), sofern sie nicht zu jung dazu sind. In der Kinderrechtskonvention der Uno, die in der Schweiz verbindlich gilt, ist das Mitspracherecht von Scheidungskindern ebenfalls festgeschrieben.

Überforderte Gerichte

Bloss mit der Umsetzung in die Praxis hapert es: Neunzig Prozent aller Scheidungskinder kommen bei Gericht nicht zu Wort – einerseits, weil sie über ihre Rechte zu wenig informiert werden, anderseits, weil viele Richterinnen und Richter mit diesem Gespräch überfordert sind. Das hat die Studie «Kinder und Scheidung» gezeigt, die die Psychologin Heidi Simoni vom Marie-Meierhofer-Institut für das Kind (MMI) und die Juristin Andrea Büchler im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 52 durchgeführt haben.

Jetzt soll sich etwas ändern: Unicef Schweiz und das MMI haben neues Informationsmaterial herausgegeben, das den Kindern zu ihrem Recht verhelfen und den Gerichten ihre Aufgabe erleichtern soll. Die schön gestalteten Informationshefte sind auf verschiedene Altersstufen – sechs, neun, zwölf und fünfzehn Jahre – zugeschnitten. Darin wird den Kindern anschaulich erklärt, worauf sie sich bei der Anhörung bei Gericht einlassen. Ein Textbeispiel aus der Broschüre für Sechsjährige: «Kinder dürfen sagen, wie es ihnen wohl ist, wenn sie bei Mami und Papi sind. Dafür musst du dich trauen zu sagen, wie es dir geht und was du möchtest.» Neben den Kinderheften gibt es auch einen Ratgeber für Eltern, ebenso einen Leitfaden für die Gerichte, der praktische Hilfsmittel wie Checklisten und Briefvorlagen enthält.

Zum Schutz des Kindes

Warum ist für Kinder die Anhörung mehr als eine Pflichtübung? «Das Gesprächsangebot der Richterin oder des Richters schützt das Kind und stärkt sein Selbstvertrauen», sagt MMI-Leiterin Heidi Simoni. Dadurch erhöhe sich seine Chance, die schwierige Zeit der Scheidung seiner Eltern unbeschadet zu überstehen.

Broschüre «Kindesanhörung»

Die Broschüren können unter www.mmi.ch kostenlos heruntergeladen werden.