Und schon ist man mitten in der Kampfzone: «Beistände vertreten in 90 Prozent der Fälle die Mutter», sagt André Müller vom Verein verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter. Anna Hausherr widerspricht: «Beistände agieren häufig als Vertreter des Besuchsberechtigten», sagt die Zentralsekretärin des Schweizerischen Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. Nur in einem sind sie sich einig: Beistände lassen sich einseitig beeinflussen, sind parteiisch, orientieren sich selten am Wohl des Kindes.

Besuchsrechtsbeistände müssen sich allerlei gefallen lassen. Sie sind meist ausgebildete Sozialarbeiter und werden von Gericht oder Vormundschaftsbehörden eingesetzt, wenns bei Kindern getrennt lebender Eltern Probleme mit dem Besuchsrecht gibt. Der Beistand soll dafür sorgen, dass die Kinder regelmässig Kontakt zu beiden Elternteilen haben können. Klingt simpel, entpuppt sich aber nicht selten als Ding der Unmöglichkeit.

Allzu oft kommen Beistände erst zum Zug, wenn die Kommunikation bereits auf dem Null- und der Konflikt auf dem Höhepunkt angelangt ist. Derart zerstrittene Eltern schrecken nicht davor zurück, ihren Kampf über die Kinder auszutragen. «Man erlebt alles. Mütter, die das Besuchsrecht verweigern, um höhere Alimente zu fordern. Väter, die nur bezahlen, wenn sie die Kinder häufiger als festgelegt sehen dürfen», sagt Astrid Strohmeier.

Strohmeier ist seit 16 Jahren Beiständin und arbeitet für verschiedene Thurgauer Gemeinden. Sie ist eine zierliche Frau, aber nicht auf den Mund gefallen. Sie kann sich durchsetzen, so viel ist klar. Doch in solch verfahrenen Situationen, wenn jedes Rechtsmittel ausgeschöpft wird und Kinder als Druckmittel herhalten müssen, ist selbst sie machtlos. Strohmeier erzählt von einem Vater, der sich weigerte, die Tochter jeweils selber abzuholen. «Es ging ihm nicht um den Weg, sondern darum, seine Exfrau zu etwas zu nötigen.» Die Beiständin anerbot sich, die Tochter zu bringen. Der Vater akzeptierte, dehnte die vereinbarte Zeit aber immer weiter aus. «Zuerst war es 18 Uhr, dann 19 Uhr, dann sollte ich erst um 20 Uhr kommen. Da war für mich Ende», sagt Strohmeier. Heute bestehe zwischen Vater und Tochter kein Kontakt mehr. «Wenn es gar nicht geht, entscheidet sich das Kind irgendwann für einen Elternteil.»

«Fast ein paar Freudentränen»

Die Arbeit von Beiständen gleicht bisweilen dem Kampf gegen Windmühlen. Mit Vernunft ist emotional Aufgewühlten nicht beizukommen. Zuspruch und Argumente bleiben an keifenden Eltern etwa so haften wie Wasser an der Teflonpfanne. Diese Erfahrung macht auch Monika Hürlimann, Beiständin in der Stadt Zürich. Sie strahlt eine Ruhe aus, die in verzwickten Situationen viel zur Versachlichung beiträgt. Doch in aussichtslosen Fällen, sagt sie, sei sie nur noch als Vermittlerin von Nachrichten tätig. «Bei mir lädt dann der eine Elternteil die Wut über den anderen ab.»

Ein undankbarer Job, Erfolgserlebnisse sind rar. Philip Meier, Beistand in Winterthur, legt die Stirn in Falten. Sein grösster Erfolg? Er muss lange nachdenken, zuckt die Schultern und meint: «Es sind ganz kleine Dinge. Wenn wenigstens ein begleitetes Besuchsrecht eingerichtet werden kann, obwohl es grossen Widerstand gab. Oder wenn ein Treffen mit dem Vater zumindest an einem öffentlichen Ort möglich ist.»

Astrid Strohmeier erinnert sich an ein Expaar, das zwei Jahre lang nicht miteinander gesprochen hatte und sich dann in ihrem Büro an einen Tisch setzte – schon das ein Grund zum Jubeln. «Als die Frau dann zu ihrem Exmann sagte: ‹Ich finde es gut, dass du gekommen bist›, musste ich fast ein paar Freudentränen wegdrücken.»

Die Rolle als Informationsvermittler, sogar als Blitzableiter, mag noch angehen. Nicht immer vermögen zankende Expaare aber zwischen dem Urheber und dem Überbringer einer Nachricht zu unterscheiden. Der ganze angestaute Frust, die Wut und die Enttäuschung entladen sich in einem Bombardement von anklagenden E-Mails oder in täglichen Telefonanrufen beim Beistand. «Das ist teilweise schon sehr belastend», sagt Beiständin Hürlimann. «Man muss dann den Mut haben, sich klar zu positionieren und zu sagen, dass man so nicht diskutiere», meint Philip Meier.

Hin und wieder lassen sich verzweifelte Eltern auch zu handfesten Drohungen hinreissen. Astrid Strohmeier wurde von einem erzürnten Vater heimlich verfolgt. «Er schickte mir dann einen detaillierten Bericht, wo ich mich während der Woche wann aufgehalten habe.» Sie alarmierte die Polizei. Auch Monika Hürlimann tat das, als sie einmal gar Morddrohungen erhielt.

Nicht selten erwarten zerstrittene Eltern vom Beistand anderes, als er leisten kann. «Ich bin ausschliesslich fürs Kind da, doch viele begreifen das nicht», sagt Monika Hürlimann. Wenn man etwa nicht bereit sei, den einen Elternteil im Auftrag des anderen zu kontrollieren, werde das nicht verstanden. Oft sind den Beiständen aber auch schlicht die Hände gebunden. Verweigert eine Mutter das Besuchsrecht, gibt es kaum sinnvolle Möglichkeiten, das zu bestrafen. Obhutsentzüge oder polizeiliche Abholungen – beides traumatische Erfahrungen für die betroffenen Kinder – werden kaum angewandt. Philip Meier seufzt: «Wir stehen an, wir stehen wirklich an.»

Zeichnungen helfen Kindern und Eltern

Wie also schafft man es, die Aufmerksamkeit der Eltern auf das Wohl der Kinder zu lenken? Astrid Strohmeier arbeitet mit Bildern. Sie zeichnet die Eltern, in der Mitte das Kind und zu jedem Elternteil eine Brücke. «Das Bild bewirkt, dass die Eltern merken, worum es eigentlich geht: um den Anspruch ihres Kindes auf diese Brücken.» Bei Philip Meier kommen Tierfiguren zum Einsatz, vor allem wenn kleine Kinder im Spiel sind. Die Mutter ein Bär, der Vater ein Hase und das Kind mit je einem Anteil von beidem: «Das leuchtet den Kindern ein und hilft Eltern, zu abstrahieren.»

Beistände brauchen aber vor allem eins: viel Geduld und Verständnis. «Zeit ist ein wichtiger Faktor», meint Astrid Strohmeier. «Die meisten Eltern geben alles, wozu sie im Moment in der Lage sind. Mehr geht nicht. Das muss man akzeptieren.» Es braucht Gespür für kleine positive Veränderungen. Und die Einsicht, dass man nicht alles, was vielleicht nötig wäre, ändern kann.

Was Beistände tun können

Kinder getrennter Eltern haben ein Recht auf regelmässigen Kontakt zu beiden Elternteilen. Im Scheidungsurteil wird deshalb ein Besuchsrecht beim nicht obhutsberechtigten Elternteil (meist beim Vater) festgelegt. In etwa zwei bis drei Prozent der Fälle trennen sich die Eltern aber im Streit. Oft kommt es dann auch bei der Ausübung des Besuchsrechts zu Schwierigkeiten.

Das Gericht oder die Vormundschaftsbehörde kann in solchen Fällen einen amtlichen Beistand für die Kinder einsetzen, der dafür sorgt, dass die Rechte der Kinder gewahrt werden. Auch Vater oder Mutter können einen Beistand für das Kind beantragen. Beistände können aber lediglich die Modalitäten rund ums Besuchsrecht regeln. Sie müssen sich ans Urteil halten und können Besuchstage weder streichen noch ändern.