Personen ab 60 Jahren, die nach dem 1. Januar 2021 ausgesteuert wurden, können seit dem 1. Juli 2021 eine Überbrückungsrente bis zum ordentlichen Rentenalter beantragen. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch gelten, lesen Sie in diesem Beobachter-Ratgeber .
Das ist richtig, Ihre AHV-Rente wird bei einem zweijährigen Vorbezug lebenslang um 13,6 Prozent gekürzt. Bei einer maximalen Altersrente von 2450 Franken monatlich sind das 333 Franken weniger.
Die Sozialbehörde spart sich mit Ihrer Frühpensionierung die Sozialhilfe für zwei Jahre. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe unterstützt diese Praxis. Sie werden sich fragen: weshalb?
Als Sozialhilfeempfängerin erhalten Sie mit der Frühpensionierung in der Regel auch Ergänzungsleistungen – zusätzlich zur AHV-Rente. Ergänzungsleistungen berechnen sich aufgrund des Lebensbedarfs. Dabei wird das Einkommen den Ausgaben gegenübergestellt.
Somit ist es gleichgültig, ob Sie nun eine gekürzte oder ungekürzte AHV haben: Sie behalten immer Ihren Lebensbedarf. Bei einer Rentenkürzung von 333 Franken wird dieser Betrag mit zusätzlichen Ergänzungsleistungen von 333 Franken aufgefangen.
Ob Sie sich also mit 62 oder 64 pensionieren lassen – unter dem Strich erhalten Sie gleich viel.
Generali: AHV-Beitragslücken
Beitragslücken können sich schnell auswirken. Bei einer angepassten Maximalrente von 2450 Franken (Stand: 2023) sind das pro Fehljahr monatlich 55.70 Franken weniger.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
- 1Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen
- 2EL-Revision: Das hat sich seit 2021 geändert
- 3Wohnrecht / Nutzniessung bei den Ergänzungsleistungen
- 4Erlass der Radio- und TV-Gebühren für EL-Bezüger
- 5Sich gegen einen Entscheid der EL-Behörde wehren
- 6Weitere Zusatzleistungen der Kantone
- 7Ergänzungsleistungen reichen nicht - wo finde ich Hilfe?