Wegen der Revision der Ergänzungsleistungen (EL) bekomme ich weniger Unterstützung. Gilt das ab sofort?
Nein. Wenn der Betrag gekürzt wird, bekommen Sie während einer Übergangszeit noch den alten, höheren Betrag ausgezahlt.


Ich habe mehr als 100'000 Franken Vermögen. Werden die EL eingestellt?
Wenn Sie nach altem Recht Anspruch auf EL hatten, können Sie während der Übergangszeit von drei Jahren weiterhin EL beziehen Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? . Falls Sie dann noch immer mehr als 100'000 Franken Vermögen haben, wird die EL-Zahlung eingestellt.
 

Wie komme ich zu höheren Mietbeiträgen?
Sofern die EL-Stelle den aktuellen Mietvertrag hat, wird sie den neuen Betrag automatisch einrechnen. Falls sich die Miete verändert hat, müssen Sie das sofort der EL-Stelle melden.

Merkblatt «Ergänzungsleistungs-Revision» bei Guider

Seit 2021 gibt es Änderungen bei den Ergänzungsleistungen. Das Merkblatt «EL-Revision» fasst für Mitglieder des Beobachters zusammen, welche Mietzinsmaxima nach Region gelten, welche Grenzen beim Vermögen beachtet werden müssen und was sich für Paare im Konkubinat verändert hat.

Muss ich die EL-Beiträge zurückzahlen, wenn ich wieder zu Vermögen komme oder mehr verdiene?
Nein, Ergänzungsleistungen müssen nur zurückgezahlt werden Ergänzungsleistungen Muss ich die EL zurückgeben? , wenn sie ungerechtfertigt waren. Kantone, die zusätzliche Leistungen wie Gemeindezuschüsse oder Beihilfen zu den EL erbringen, verlangen teils eine Rückerstattung, wenn man zu neuem Vermögen kommt.
 

Ich habe gehört, dass Erben neu EL zurückzahlen müssen. Was heisst das?
Neu gilt eine Rückerstattungspflicht der Erben, sofern verstorbene EL-Bezüger mehr als 40'000 Franken hinterlassen. Was darüber ist, müssen die Erben zurückerstatten. Massgebend ist der Nettonachlass – das Erbe abzüglich Schulden zum Zeitpunkt des Todes. Kosten, die erst mit dem Tod entstehen, zählen nicht zum Nettonachlass.
 

Muss ich die EL zurückzahlen, wenn mein Ehemann stirbt?
Nein. Wenn, dann erst Ihre Erben.

Buchtipp
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Mein Haus ist mehr als 100'000 Franken wert. Erhalte ich jetzt keine EL mehr?
Liegenschaften werden für die EL-Rechnung nach dem Steuerwert bewertet. Zudem gilt für EL-Bezügerinnen in selbstbewohnten, eigenen Wohnungen oder Häusern ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag von 112'500 Franken (mehr dazu im Artikel weiter unten «Das ändert sich bei den EL ab 2021»). So kann es gut sein, dass Sie auch nach der Reform weiter EL beziehen können.
 

Die EL-Beiträge für Kinder werden gesenkt, doch uns werden weiterhin 840 Franken berechnet. Ein Fehler?
Für Kinder unter elf Jahren wird der Lebensbedarf von 840 auf 590 Franken gesenkt – allerdings erst ab 2024. Für ältere Kinder bleibt er bei 840 Franken.
 

Dank meiner günstigen Krankenkasse konnte ich jeweils sparen und mir eine Zusatzversicherung leisten. Ist das weiterhin möglich?
Leider nicht. Bisher konnten Sie als EL-Bezügerin mit geschickter Wahl der Kasse sparen. Neu wird nur noch die effektive Prämie gewährt, höchstens aber der Durchschnitt der Region.

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